Was bringt das Bundesvergabegesetz 2017 (BVergG 2017)?

Nur noch Restplätze vorhanden!

Ziel

Bereits mit 18. April 2016 hätten die Vergaberichtlinie 2014 (VergabeRL 2014) und die Sektorenrichtlinie 2014
(SektorenRL 2014) in österreichisches Recht umgesetzt werden müssen. Das lange Warten auf einen entsprechenden
Gesetzesvorschlag hat nun ein Ende. Seit 9. Februar 2017 liegt der Entwurf eines Bundesvergabegesetzes 2017
(BVergG 2017)
vor.

Der Entwurf eines BVergG 2017 begnügt sich nicht nur mit einer bloßen Umsetzung der VergabeRL 2014 und
SektorenRL 2014. 
Vielmehr sind etliche Änderungen vorgesehen, die nicht durch das Europarecht vorgegeben werden
und deren Auswirkungen noch nicht abgeschätzt werden können. Beispielsweise wird das „Bestangebotsprinzip“
wiederum neu geregelt, wobei die geistigen Dienstleistungen künftig nicht mehr explizit als Anwendungsfall für
verpflichtende Qualitätskriterien angeführt werden.

Im Rahmen dieses Seminars sollen die wesentlichen Neuerungen, die durch das BVergG 2017 zu erwarten sind,
vorgestellt werden. Den TeilnehmerInnen soll dabei die Möglichkeit geboten werden, ihre Sichtweisen zu reflektieren.

Programm

Mittwoch, 10. Mai 2017

13.45 Uhr:   Registrierung der TeilnehmerInnen

 
14.00 Uhr: Begrüßung / Einleitung

  • Vorstellung des Seminarablaufes
     
14.10 Uhr:

Werdung des BVergG 2017
Änderungen in den allgemeinen Bestimmungen

  • Ausnahmen vom Vergaberecht
  • Auftragswertberechnung
  • Markterkundung
  • Interessenkonflikte
  • Elektronische Kommunikation

Änderungen bei der Eignungsprüfung

  • neue Ausschlussgründe
  • einheitliche europäische Eigenerklärung

Ausgestaltung der Ausschreibung

  • Bereitstellen der Ausschreibung
  • Änderungen beim Bestangebotsprinzip
  • Neues bei Alternativ- und Abänderungsangeboten
     
16.00 Uhr:  Kaffeepause


16.20 Uhr: 

Vergabeverfahren

  • Neuerungen im Verhandlungsverfahren
  • Innovationspartnerschaft
Dokumentations- und Meldepflichten
Änderungen im Sektorenbereich


17.45 Uhr:
 
Diskussion

 
18.00 Uhr:  Ende des Seminars 

Vortragende

Dr. Christian FINK, Rechtsanwalt und Autor / Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen, wie Mitautor von Schramm/Aicher/Fruhmann, Bundesvergabegesetz 2018 (2020) oder Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht (2015), Wien

  • bis 2001 als Referent in der Geschäftsführung der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes im
    (vormaligen) Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten tätig
  • bis 2002 Rechtsreferent in der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland
  • bis 2006 fungierte er als Senatsvorsitzender des Bundesvergabeamtes
  • bis 2014 in einer auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei tätig, seit 2009 als Rechtsanwalt.

Seit 2014 ist er selbständiger Rechtsanwalt in Wien und Salzburg. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vergaberecht (Unterstützung von Auftraggebern und –nehmern), im Recht der freien Berufe (Ausgestaltung von ZT-Gesellschaften), im Verwaltungs- sowie im Vertragsrecht. Er ist auch als Vortragender im Vergabe- und Baurecht tätig, Autor und Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen.

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 230,00 (exkl. 10 % MwSt.)
EURO 184,00 (exkl. 10 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 115,00 (exkl. 10 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Seminarunterlagen
  • Erfrischungsgetränke
  • Bewirtung in der Kaffeepause

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

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Termin:

Mittwoch, 10. Mai 2017
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

230,00
(exkl. 10% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Mittwoch, 26. April 2017

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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