Baubewilligungsverfahren
‑ richtiger Umgang mit Nachbarn und deren Rechte

Ziel

In den letzten Jahren wird verstärkt versucht, nachbarrechtliche Parteirechte in Baubewilligungsverfahren geltend zu machen, was häufig zu Konflikten mit dem Bauwerber führt.

Als Nachbarn im Sinne des § 4 Z 44 BauG gelten Eigentümer von direkt an die Bauparzelle angrenzenden Grundstücken oder solche in einem räumlichen Naheverhältnis, dass vom geplanten Bau oder dessen konsensmäßiger Benützung Einwirkungen auf ihre Grundflächen ausgehen, gegen welche die Bestimmungen dieses Gesetzes Schutz gewähren.

Einwendungen nach § 26 Abs. 1 Steiermärkisches BauG müssen daher die Verletzung von Vorschriften des Baugesetzes behaupten, welche nicht nur dem öffentlichen Interesse, sondern auch jenem der Nachbarn dienen (subjektiv-öffentlichrechtliche Einwendungen).

Im Rahmen dieses Seminares werden daher insbesondere die Anforderungen für (un)zulässige Einwendungen (wie etwa zur Bebauungsdichte, Gebäudehöhe / Geschoßanzahl oder zu Immissionen, welche das örtliche Maß übersteigen), aber auch deren Auswirkungen auf das Baubewilligungsverfahren näher beleuchtet und die aktuelle Judikatur sowie Fallbeispiele aus der Praxis diskutiert.

Dieses Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Ab.s 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.  

Programm

Dienstag, 23. September 2025

13.45 Uhr:    Registrierung der Teilnehmer:innen

 
14.00 Uhr: Begrüßung / Einleitung


14.05 Uhr: Die Rechtsstellung des Nachbarn und Einwendungen im Baubewilligungsverfahren

  • Wer ist Nachbar im Sinne des § 4 Z 44 Stmk. BauG?
  • Eingeschränktes Mitspracherecht im Baubewilligungsverfahren
  • Arten von Einwendungen
  • Anforderungen an (un)zulässige Einwedungen
  • Wie konkret, ab welchem Zeitpunkt und wie lange dürfen Einwendungen erhoben werden?
  • Auslegung von Parteienerklärungen
  • Vertagung der mündlichen Baubewilligungsverhandlung / Projektmodifikation
  • Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitigen oder unzulässigen Einwendungen
  • Privatrechtliche Einwendungen
Mag. Mario WALCHER, LL.M. / Mag. Marco WALLNER

 
15.10 Uhr: Die Rechtslage nach dem Steiermärkischen Baugesetz (§ 26 Stmk. BauG)

  • Flächenwidmungsplanbezogener Immissionsschutz
  • Immissionsschutz unabhängig von der Widmung
  • Sonstige Nachbarrechte nach dem Stmk. BauG
Mag. Mario WALCHER, LL.M. / Mag. Marco WALLNER
 
 
15.40 Uhr: Kaffeepause
 
 
16.00 Uhr: Von der Behandlung von Einwendungen bis zur Zustellung des Baubescheides

  • Schriftliche Einwendungen
  • Einwendungen in der mündlichen Baubewilligungsverhandlung
  • Abspruch über Einwendungen im Baubescheid
  • Präklusion
  • Unzulässige / unbegründete Einwendungen
  • Mangelnde Beeinträchtigungsmöglichkeiten der Späre der Nachbarn
  • Judikatur und Fallbeispiele
Mag. Mario WALCHER, LL.M. / Mag. Marco WALLNER
 
 
17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
 
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden daher alle Ziviltechniker:innen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Bausachverständige, Repräsentanten von Gemeinden (Bürgermeister, Amtsleiter, Mitarbeiter:innen des Bauamtes) und öffentlichen Auftraggebern, Bauträger und Immobilienentwickler sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz

RA Mag. Marco WALLNER, Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2025:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2025 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 245,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Bewirtung in der Kaffeepause
  • Im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Schonung von Umwelt und Ressourcen werden die Vortragsunterlagen ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Sie erhalten vor Seminarbeginn einen Link zum Download der Seminarunterlagen.

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

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Termin:

Dienstag, 23. September 2025
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

280,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Dienstag, 09. September 2025

Ansprechpartner

DI Barbara Färber-Hallama
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: barbara.faerber-hallama@zt-forum.at

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