|
In den letzten Jahren wird verstärkt versucht, nachbarrechtliche Parteirechte in Baubewilligungsverfahren geltend zu machen, was häufig zu Konflikten mit dem Bauwerber führt.
Als Nachbarn im Sinne des § 4 Z 44 BauG gelten Eigentümer von direkt an die Bauparzelle angrenzenden Grundstücken oder solche in einem räumlichen Naheverhältnis, dass vom geplanten Bau oder dessen konsensmäßiger Benützung Einwirkungen auf ihre Grundflächen ausgehen, gegen welche die Bestimmungen dieses Gesetzes Schutz gewähren.
Einwendungen nach § 26 Abs. 1 Steiermärkisches BauG müssen daher die Verletzung von Vorschriften des Baugesetzes behaupten, welche nicht nur dem öffentlichen Interesse, sondern auch jenem der Nachbarn dienen (subjektiv-öffentlichrechtliche Einwendungen).
Im Rahmen dieses Seminares werden daher insbesondere die Anforderungen für (un)zulässige Einwendungen (wie etwa zur Bebauungsdichte, Gebäudehöhe / Geschoßanzahl oder zu Immissionen, welche das örtliche Maß übersteigen), aber auch deren Auswirkungen auf das Baubewilligungsverfahren näher beleuchtet und die aktuelle Judikatur sowie Fallbeispiele aus der Praxis diskutiert.
Dieses Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Ab.s 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.
Dienstag, 23. September 2025
| 13.45 Uhr: | Registrierung der Teilnehmer:innen |
| 14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung |
| 14.05 Uhr: | Die Rechtsstellung des Nachbarn und Einwendungen im Baubewilligungsverfahren
|
| 15.10 Uhr: | Die Rechtslage nach dem Steiermärkischen Baugesetz (§ 26 Stmk. BauG)
|
| 15.40 Uhr: | Kaffeepause |
| 16.00 Uhr: | Von der Behandlung von Einwendungen bis zur Zustellung des Baubescheides
|
| 17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden daher alle Ziviltechniker:innen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Bausachverständige, Repräsentanten von Gemeinden (Bürgermeister, Amtsleiter, Mitarbeiter:innen des Bauamtes) und öffentlichen Auftraggebern, Bauträger und Immobilienentwickler sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz
RA Mag. Marco WALLNER, Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2025:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2025 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 245,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Dienstag, 23. September 2025
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
|
280,00 |
Anmeldeschluss:
Dienstag, 09. September 2025
Wenn Sie Ideen oder Wünsche für neue Veranstaltungen haben... |
|