Servitute und Leitungsrechte im Grundbuch

- räumlich begrenzte Rechte und Pflichten

Ziel

Der Kataster ist die öffentich zugängliche, flächendeckende Beschreibung aller Grundstücke in Österreich und schafft als Grenzkataster gemeinsam mit dem Grundbuch Rechtssicherheit hinsichtlich des Liegenschaftseigentums und der damit verbundenen Dienstbarkeiten. Diese beschränkten dinglichen Nutzungsrechte an fremden Grundstücken sind so auszuüben, dass die durch die Ausübung resultierenden Belastungen für den / die Eigentümer:in möglichst gering sind.

Dennoch treten in der Praxis oft Konflikte auf, weil Servitute oder Leitungsrechte entweder im Grundbuch gar nicht eingetragen sind oder durch neue Nutzungen (wie Wanderwege, Mountainbikestrecken etc.) erweitert werden. § 12 Grundbuchsgesetz regelt ausdrücklich, dass bei räumlich begrenzten Dienstbarkeiten Pläne zu hinterlegen sind. Ebenso sind im Falle eines Miteigentums die durch eine Nutzwertberechnung (Parifizierung) ermittelten Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer:innen oder auch Wasserrechte im Grundbuch einzutragen und ersichtlich zu machen - Wasser- / Abwasserleitungen, die nicht auf öffentlichem Gut verlaufen, sind in der Realität aber oft nicht gesichert. Leitungsrechte (wie Erdgas, Fernwärme oder Strom) und deren Verbücherung spielen nicht zuletzt auch für die Immobilienbewertung der mit Dienstbarkeiten belasteten Liegenschaft eine Rolle.

Im Rahmen dieses Seminars werden daher folgende Themen / Fragestellungen behandelt:

  • Arten, Erwerb und Verlust von Dienstbarkeiten
  • Rechtsverhältnis zwischen Dienstbarkeitsnehmer und Dienstbarkeitsgeber
  • Abweichungen zwischen Kataster und Naturbestand
  • Servitute und Leitungsrechte im Grundbuch - "Röntgenbild" eines Grundstückes?
  • Auswirkungen auf die Liegenschaftsbewertung
  • Fallbeispiele und Praxistipps
  • Forderungen für die Zukunft zur Vereinfachung des Verfahrensablaufes zwischen Projektwerber, (Mit-)Eigentümer:innen, Planer:innen, Vermessungsamt und Grundbuch:innen

Programm

Mittwoch, 4. März 2026

13.45 Uhr:    Registrierung der Teilnehmer:innen

 
14.00 Uhr: Begrüßung / Einleitung

DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER

 
14.10 Uhr: Dienstbarkeiten und deren rechtliche Grundlagen

  • Personal- / Grunddienstbarkeiten
  • Erwerb (Vertrag, Bescheid, Ersitzung)
  • Zulässiger Inhalt
  • Schonende Ausübung / Erweiterung
  • Rechte und Pflichten des Dienstbarkeitsnehmers
  • Erlöschen / lastenfreier Erwerb
  • Reallast versus Dienstbarkeit
  • Spruchpraxis des OGH / Fallbeispiele
Dr. Gerhard BRAUMÜLLER


14.40 Uhr: Servitute und Leitungsrechte im Grundbuch

  • Eintragungsvoraussetzungen
  • Behandllung von Dienstbarkeiten bei Grundbuchsanträgen anhand von Fallbeispielen
  • Planliche Darstellung
  • Was lässt sich aus dem Grundbuchsauszug erkennen und ersehen?
  • Grundstücksteilungen
RegR Anton JAUK


15.10 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
 
15.30 Uhr: Kaffeepause
 
 
15.50 Uhr: Die digitale Katastralmappe (DKM) und das digitale Katasterarchiv (Geschäftsregister)

  • Rechtliche Grundlagen (VermessungsG, VermessungsVO, Benützungsarten-Nutzungen-VO)
  • Aufbau des Katasters (technischer / schriftlicher Teil)
  • Historische Entwicklung - Von der Urmappe bis zur aktuellen DKM
  • Fortführung der DKM - Pläne gem. § 39 VermG, Mappenberichtigungen, Qualitätsverbesserungen,
    Umwandlungen (rechtsverbindliche Grenzen für das Bauverfahren)
  • Benützungsarten
    - Was zeigt der Kataster, was ein Plan? / Beispiele
    - Erhebung gem. § 38 VermG / Änderungen gem. § 44VermG (insb. Gebäude)
HR Dr. Ernst PRIMAS

 
16.30 Uhr:  Servitute im Zuge der Grundstücksteilung - Fallbeispiele aus der Praxis

  • Einbringung von Plänen / Bescheinigung gem. § 39 VermG
  • Geringwertige Trennstücke gem. § 13 LiegTeilG
  • Verbücherung von Straßen-, Weg-, Eisenbahn- und Wasserbauanlagen gem. § 15 LiegTeilG
  • Mappenberichtigung
  • Wegerechte (Wanderwege, Mountainbikestrecken)
DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER


17.10 Uhr:

Dienstbarkeiten im Zuge von Infrastrukturprojekten

  • Dienstbarkeitsverträge (Vorbereitung, Planunterlagen, Dokumentation, etc.)
  • Leitfaden, Dienstbarkeitsarten
  • Erfahrungsberichte aus der Praxis (Koralmbahn, Semmering-Basistunnel)

Mag. Waltraud LUTZ-REßLER / Mag. Petra NIPITSCH

  
17.40 Uhr: Resumee / Diskussion
 
 
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle Ziviltechniker:innen, planenden Baumeister:innen und Ingenieurbüros, Sachverständigen, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentant:innen von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

Dr. Gerhard BRAUMUELLER, Rechtsanwalt, Graz

DI Mag. Dr. Ernst PRIMAS, Leiter des Vermessungsamtes Graz, Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER, Ing. Kons. f. Vermessungswesen, INNOGEO ZT GmbH, Vorsitzender des Ausschusses Digitalisierung der ZT-Kammer für Steiermark / Kärnten, Mitglied der E-Government Expert Groups der WKO, Präsident der AGEO, Graz

Regierungsrat Anton JAUK, Tätigkeit als Diplomrechtspfleger am Bezirksgericht Graz-West, Experte für Zivilprozess-, Exekutions-, Insolvenz- und Grundbuchsachen, Autor zahlreicher Publikationen, wie "Das Grundbuch in der Praxis - Das ABC der Grundbuchseintragungen" / Verlag LexisNexis ORAC, 2023

Mag. Waltraud LUTZ-REßLER, ÖBB-Infrastruktur AG

Mag. Petra NIPITSCH, ÖBB-Infrastruktur AG

Moderation

DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER, Ing. Kons. f. Vermessungswesen, INNOGEO ZT GmbH, Vorsitzender des Ausschusses Digitalisierung der ZT-Kammer für Steiermark / Kärnten, Mitglied der E-Government Expert Groups der WKO, Präsident der AGEO, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2026:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2026 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Schonung von Umwelt und Ressourcen werden die Vortragsunterlagen ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Sie erhalten vor Seminarbeginn einen Link zum Download der Seminarunterlagen
  • Erfrischungsgetränke
  • Bewirtung in der Kaffeepause

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz

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Termin:

Mittwoch, 04. März 2026
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

280,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Mittwoch, 18. Februar 2026

Ansprechpartner

DI Barbara Färber-Hallama
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: barbara.faerber-hallama@zt-forum.at

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