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Der Flächenwidmungsplan als wichtiges Planungsinstrument der Gemeinden hat oft unterschiedliche Interessen zu bedienen. Einerseits gibt es den legitimen Wunsch nach Ausweisung von Bauland und Sondernutzungen im öffentlichen Interesse, etwa für Betriebsansiedelungen, zur Deckung des Wohnbedarfs der Gemeindebürger oder für Standorte von Energieerzeugungsanlagen. Andererseits stehen gesellschaftspolitische Themen wie die Reduktion des Bodenverbrauchs, der Erhalt der Landschaft oder einfach nur der Wunsch nach einer unverbauten Umgebung solchen Ausweisungen entgegen. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass die Wortlaute von Flächenwidmungsplänen immer komplexer werden und deren Vollzugstauglichkeit zu hinterfragen ist. Verstärkt wird die Problematik dadurch, dass die Gerichte zunehmend die Rechtmäßigkeit von Flächenwidmungsplänen in Frage stellen und es häufiger zu Aufhebungen von Verordnungen kommt.
Im Rahmen eines Projektes hat sich die Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung gemeinsam mit Raumplanern dieser Problematik gewidmet und „Muster“-Texte für wiederkehrende Themen und Sachverhalte erstellt. Durch straffe und gesetzeskonforme Formulierungen in Verbindung mit entsprechenden Erläuterungen und durch eine damit einhergehende Verbesserung der Qualität soll ein Beitrag zur Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung geleistet und den Gemeinden eine Unterstützung und Entlastung angeboten werden.
Dienstag, 13. Oktober 2026
| 13.45 Uhr: | Registrierung der Teilnehmer:innen |
| 14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung Mag. Andrea TESCHINEGG / DI Klaus RICHTER |
| 14.10 Uhr: |
Problemaufriss aus juristischer Sicht
RA Mag. Mario WALCHER |
| 15.00 Uhr: |
Grundstruktur eines Musterwortlautes zum Flächenwidmungsplan - Vorstellung der wesentlichen Inhalte
Mag. Andrea TESCHINEGG / DI Thomas STROMMER
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| 15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 15.50 Uhr: | Kaffeepause |
| 16.10 Uhr: |
Details zu Aufschließungserfordernissen, zu öffentlichen Interessen und zur Bebauungsplanzonierung Mag. Fabian WINDHAGER / DI Thomas STROMMER |
| 17.00 Uhr: |
Erläuterungen zum Musterwortlaut Mag. Fabian WINDHAGER / DI Thomas STROMMER |
| 17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle Ziviltechniker:innen, Repräsentant:innen von Gemeinden, planende Baumeister:innen und Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen und alle an der Thematik interessierte Zielgruppen herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
DI Thomas STROMMER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
HR Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz
Mag. Fabian WINDHAGER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des Ausschusses für Raumordnung und Baukultur für die Steiermark der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten, Fürstenfeld
HR Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 290,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 232,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 145,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2026:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2026 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
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Teilnahmegebühr Mitarbeiter:innen der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Hybrid-Seminar ist für höchstens 25 Mitarbeiter:innen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 geregelt.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz
in Kooperation mit
Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz
Dienstag, 13. Oktober 2026
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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290,00 |
Anmeldeschluss:
Dienstag, 29. September 2026
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