Gewährleistung & Schadenersatz

Risiken und Haftung vermeiden - Kosten minimieren

Ziel

Gewährleistung und Schadenersatz sind die zentralen Grundlagen für Haftungsansprüche.
Ein großer Teil der Zivilprozesse in Österreich wird wegen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen geführt.

Sowohl aus Sicht des Auftragnehmenden als auch des Auftraggebenden ist die Kenntnis dieser Rechtsbereiche von besonderer wirtschaftlicher, teilweise essentieller Bedeutung. Für die Vertragsgestaltung, Planungstätigkeit und insbesondere auch für die Überwachung von Ausführungsarbeiten müssen die haftungsrechtlichen Grundlagen bekannt sein, um Ansprüche erfolgreich geltend zu machen und Ansprüche anderer erfolgreich abzuwehren.

Neben der Darstellung der rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen werden in diesem Seminar an Hand von praktischen Beispielen und der aktuellen Judikatur Haftungsfallen aufgezeigt sowie die wichtigsten Fragestellungen aus der Perspektive Auftragnehmer:in (Planer:in, Bauunternehmer:in) und Auftraggeber:in im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen erörtert.

Weiters werden die häufig erhobenenen Einwendungen gegen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche besprochen und wie man diesen Einwendungen zuvorkommen kann oder wie sie sonst zu behandeln sind.

Programm

Dienstag, 22. September 2026

Tagesablauf:

13.45 Uhr:   Registrierung der TeilnehmerInnen
14.00 Uhr: Beginn des Seminars
15.50 Uhr: Kaffeepause
16.10 Uhr: Fortsetzung des Seminars
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Programminhalte:

  • Gewährleistung: gewöhnlicher Ablauf
    - Abrenzung Gewährleistung - Verzug:
      ◦  Nachfrist, Rücktritt, Rüge, Behebung, Wandlung, Preisminderung, Fälligkeit des Werklohns

  • Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
    - Begriff des Mangels:
      ◦  Technische Frage oder Rechtsfrage?
      ◦  Vertragsauslegung, Vertragsauffassung, Verkehrsauffassung, Natur des Geschäftes
      ◦  konkludente Zusicherung; Relevanz technischer Normen
    - Einteilung der Mängel:
      ◦  Offenkundige - versteckte Mängel / hinzunehmende Unzulänglichkeit, behebbare oder unbehebbare, wesentliche oder unwesentliche Mängel
    - Beweislast: befristete Vermutung
    - Beweissicherung
      ◦  Gerichtliche Beweissicherung
      ◦  Außergerichtliche Beweissicherung

  • Mängel aus der Sphäre des Bestellers
    - Anweisung, Stoff
    - Warnpflicht des Unternehmens; Grenzen, Mitverschulden des Bestellers / der Bestellerin?, Gehilfen des Bestellers / der Bestellerin

  • Unmöglichkeit der Behebung, Unverhältnismäßiger Aufwand

  • Ansprüche
    - Verbesserung, Austausch; Wahl und Bestimmung der Verbesserungsmethode, Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit der Verbesserung
    - Preisminderung - Berechnung, Wahlrecht, PM auf Null?
      Wandlung: Grenzen, Rückabwicklung, Unmöglichkeit der Rückgabe

  • Fristen / Verjährung

  • Verhältnis zum Schadenersatz

  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
    - Mängelrüge, Aufforderung zur Verbesserung, Leistungsverweigerungsrecht
    - Klagen:
      ◦  auf Verbesserung
      ◦  auf Vorauszahlung oder Ersatz des Verbesserungsaufwands
      ◦  auf Feststellung

  • Leistungsverweigerung
    - Fälligkeit des Werklohns, Rechtsmissbrauch
    - Vorteile der Beklagtenrolle

  • Überblick über das Schadenersatzrecht
    - Verschuldenshaftung, Gefährdungshaftung, Eingriffshaftung
     
  •  Grundbegriffe des Schadenersatzrechtes
    - Ersatzfähige Schäden
    - Kausalität, Adäquanz
    - Rechtswidrigkeit
    - Vertragliche und außervertragliche Schäden
    - Haftung für eigenes Handeln und jenes von Gehilf:innen
    - Verschulden
    - Besondere Haftungen:
       ◦ Sachverständigenhaftung
       ◦ Haftung des Planers / der Planerin
       ◦ Haftung der ÖBA
       ◦ Haftung für Subunternehmen
     
  • Ansprüche
    - Erfüllungsinteresse
    - Vertrauensinteresse
    - Naturalersatz / Überschießender Naturalersatz
    - Geldersatz
     
  • Mitverschulden
     
  • Schadensminderungspflicht
     
  • Geltendmachung des Schadenersatzes
    - Klage auf Vorauszahlung des Deckungskapitals
    - Klage auf Ersatz
    - Einrede
    - Aufrechnung
     
  • Verjährung
    - des Erstschadens
    - des Folgeschadens
     
  • Mehrere Schädiger, Solidarhaftung und Regress
     
  • Beweislast - Beweisverfahren
     
  • Vertragsgestaltung
    - Sittenwidrige Vereinbarungen
    - Pönale - pauschalierter Schadenersatz

Zielgruppe

Wir laden alle Ziviltechniker:innen, Mitarbeiter:innen in ZT-Büros, planenden Baumeister:innen und Mitarbeiter:innen von Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentant:innen von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

Dr. Volker MOGEL, LL.M., Rechtsanwalt, geschäftsführender Gesellschafter der Kaan Cronenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 290,00 (exkl. 20 % MWSt.)
EURO 232,00 (exkl. 20 % MWSt.) für den / die  2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 145,00 (exkl. 20 % MWSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2026:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2026 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Bewirtung in der Kaffeepause
  • Im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Schonung von Umwelt und Ressourcen werden die Vortragsunterlagen ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Sie erhalten vor Seminarbeginn einen Link zum Download der Seminarunterlagen.

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz

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Termin:

Dienstag, 22. September 2026
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz

Teilnahmegebühr:

290,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Dienstag, 15. September 2026

Ansprechpartner

Michaela Moravi
Telefon: 0316 / 81 18 02-17
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: michaela.moravi@zt-forum.at

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