© freiland Umweltconsulting - Alexander Czernin, 2012 |
Wieviel UVP brauchen wir, wie wenig UVP ist hilfreich?
Die UVP polarisiert. Auf der einen Seite versuchen Konsenswerber mit allen Mitteln, die UVP-Pflicht ihrer Projekte in Frage zu stellen oder abzuwenden. Andere Konsenswerber forcieren wiederum die Durchführung einer UVP, um mit ihrem Projekt im Hinblick auf die Verfahren auf der sicheren Seite zu liegen.
Auch als Verhinderungsinstrument ungeliebter Projekte ist die UVP bei Umweltverbänden und Bürgerinitiativen hoch im Kurs. Das derzeit laufende Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Republik Österreich zur Nachnominierung weiterer kolportierter 200 NATURA 2000 -Gebiete hat weitreichende Auswirkungen auf die österreichische UVP-Landschaft, wären doch viele derzeit in diesen Gebieten laufende Projekte plötzlich UVP-pflichtig und könnten nach Meinung der Projektgegner verhindert werden.
Die Realität zeigt jedoch, dass die UVP keinesfalls ein funktionierendes Verhinderungsinstrument darstellt.
Eine ordentlich durchgeführte UVP kann meist positiv abgeschlossen werden und bietet ein hohes Maß an Verfahrenssicherheit.
In diesem Zusammenhang tauchen eine Reihe von Fragen und Themen auf, die wir im Rahmen unseres Seminars behandeln und diskutieren wollen:
Zu den o.a. Themen werden Ausblicke zu einer zeitgemäßen und effizienten Umsetzung des UVP-Gesetzes ebenso präsentiert wie Lösungsansätze aus der Sicht von Gutachter, Koordination, Rechtsberatung und Behörde.
Dienstag, 29. Oktober 2013
| 13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
| 14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung DI Jörg RADERBAUER |
| 14.20 Uhr: | Wieviel Umweltverträglichkeitsprüfung brauchen wir? DI Oliver RATHSCHÜLER DI Wolfgang SUSKE RA Dr. Christian SCHMELZ Mag. Udo STOCKER |
| 15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 16.00 Uhr: | Kaffeepause |
| 16.20 Uhr: | Strategien und Lösungsansätze zur Vorbereitung und Abwicklung von UVP-Verfahren DI Oliver RATHSCHÜLER DI Wolfgang SUSKE RA Dr. Christian SCHMELZ Mag. Udo STOCKER |
| 17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark / der Stadt Graz sowie Baubezirksleitungen, RepräsentantInnen von Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen, ASFINAG, Projektentwicklern und Bauträgern und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
Dr. Christian SCHMELZ, Schoenherr Rechtsanwälte GmbH, Wien
Mag. Udo STOCKER, Richter am Landesverwaltungsgericht Steiermark, Graz
DI Wolfgang SUSKE, Suske Consulting, Wien
DI Oliver RATHSCHUELER, Ing. Kons. f. Landschaftsplanung und –pflege, freiland Umweltconsulting ZT GmbH, Wien
Teilnahmegebühr: EUR 220,00 (exkl. 10 % MWSt.)
EURO 176,00 (exkl. 10 % MWSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 110,00 (exkl. 10 % MWSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
Dienstag, 29. Oktober 2013
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz
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220,00 |
Anmeldeschluss:
Donnerstag, 17. Oktober 2013
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