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Mit 1. Juni 2014 ist die Novelle zur DeponieVO 2008 in Kraft getreten, in der neue Bestimmungen für Abfallbesitzer festgelegt wurden. Soll Bodenaushub ohne weitere Vorbehandlung / Aufbereitung an anderer Stelle verwertet werden, ist eine analytische Untersuchung des Aushubmaterials gem. den Vorgaben des Bundesabfallwirtschaftsplans 2011 ab einer Aushubmenge über 2000 Tonnen notwendig (sog. grundlegende Charaktierisierung), welche in einem Beurteilungsnachweis dokumentiert wird.
Die neuen ÖNORMEN S 2126 und S 2127 zur Charakterisierung von Aushubmaterial sowie von Abfallhaufen definieren, wieviele qualifizierte Stichproben aus dem Material hiefür zu entnehmen sind, wie diese Probenahmen zu dokumentieren und welche Untersuchungen mit welchen Methoden durchzuführen sind.
Eine fehlerhafte Probenahme des Bodenaushubs (beispielsweise weil Probenahmepunkte nicht auf die Nutzung des Grundstückes abgestimmt wurden) zieht oft auch Fehler in der Planung, den Eintritt eines Schadens oder in der Folge Mehrkosten nach sich, welche den Aufwand einer ordnungsgemäßen Beprobung weit übersteigen.
Im Rahmen dieses Seminars werden daher vor allem folgende Themenbereiche behandelt:
Dienstag, 7. Oktober 2014
| 13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
| 14.00 Uhr: | Begrüßung DI Dr.techn. Michael LESNIK |
| 14.15 Uhr: | Rechtliche Aspekte und Haftungsfragen - wer trägt das Risiko in Bezug auf den Bodenaushub?
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| 15.00 Uhr: | Verwaltungsrechtliche Rahmenbedingungen für Aushubmaterial
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| 15.45 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 16.00 Uhr: | Kaffeepause |
| 16.20 Uhr: | ÖNORM S 2126 und Charakterisierung von Aushubmaterial aus der Sicht des ZT
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| 17.00 Uhr: | ÖNORM S 2127 und ihre Umsetzung in der Praxis
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| 17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden, Bauträgern, Wohnbaugenossenschaften, Projektentwickler und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
Manfred GATTRINGER, GF AGROLAB Austria GmbH, Meggenhofen
Dr. Christian RIESEMANN, M.B.L.-HSG, Riesemann Rechtsanwalts GmbH, Graz
DI Dr.techn. Kurt SCHIPPINGER, Ziv. Ing. f. Bauwesen, Schippinger & Partner ZT GmbH., Graz
DI Dr.techn. Elisabeth WINKLER, A 15 – Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Dr.techn. Michael LESNIK, Ing. Kons. f. Bauingenieurwesen, INSITU Geotechnik ZT GmbH., Graz
Teilnahmegebühr: EUR 220,00 (exkl. 10 % MWSt.)
EURO 176,00 (exkl. 10 % MWSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 110,00 (exkl. 10 % MWSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Dienstag, 07. Oktober 2014
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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220,00 |
Anmeldeschluss:
Dienstag, 23. September 2014
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