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Das Abfallwirtschaftsgesetz und die erlassenen Verordnungen sind in den letzten Jahren immer umfangreicher geworden.
Mit der neuen Recycling-Baustoffverordnung (kundgemacht am 29. Juni 2015, BGBl. II Nr. 181 / 2015) wird erstmals das Abfallende von bestimmten mineralischen Baurestmassen gesetzlich definiert bzw. festgelegt, wann Recycling-Baustoffe nicht mehr als Abfall, sondern als Produkt einzustufen sind.
Das Altlastensanierungsgesetz (1989 idF 2013) legt fest, unter welchen Voraussetzungen für das langfristige Ablagern von Abfällen (Deponieren), aber auch für das Verfüllen von Baugruben sog. ALSAG-Beiträge von wem zu leisten sind und wann Ausnahmen von dieser ALSAG-Pflicht bestehen.
Die Ö-NORM B3151 ist aufgrund der Bestimmungen der neuen Recycling-Baustoffverordnung verbindlich anzuwenden, damit sind ab 1. Jänner 2016 alle Abbruchvorhaben im verwertungsorientierten Rückbau auszuführen.
Schadstoffe müssen erkundet, Baurestmassen sortenrein getrennt und frei von Störstoffen gewonnen werden.
Dieses Seminar behandelt daher folgende Themen / Fragestellungen:
Donnerstag, 15. Oktober 2015
| 13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
| 14.00 Uhr: | Begrüßung / Einführung HR DI Dr. Wilhelm HIMMEL / DI DI (FH) Jürgen JEREB |
| 14.10 Uhr: | Rechtliche Aspekte - ein Überblick / Die neue Recycling-Baustoffverordnung
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| 14.40 Uhr: | Der Vollzug der Recycling-Baustoffverordnung aus der Sicht des technischen Sachverständigen
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| 15.10 Uhr: | Die Verwendung von Recycling-Baustoffen - Qualitätssicherung in der Praxis
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| 15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 16.00 Uhr: |
Kaffeepause |
| 16.20 Uhr: | Die Ö-NORM 3151 "Rückbau als Standardabbruchmethode" aus der Sicht des Planes
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| 17.00 Uhr: | Risiken und rechtliche Konsequenzen bei Missachtung der neuen Bestimmungen
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| 17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden, Versicherungen und Bauträgern, Wohnbaugenossenschaften, Projektentwickler, Entsorgungsunternehmen und Deponiebetreiber sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
DI (FH) DI Jürgen JEREB, Ingenieurkonsulent für Bauplanung und Baumanagement, Graz / Wels
DI Josef MITTERWALLNER, A 14 – Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit / Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Dr.techn. Kurt SCHIPPINGER, Ziv. Ing. f. Bauwesen, Schippinger & Partner ZT GmbH., Graz
Rechtsanwalt Dr. Martin EISENBERGER, LL.M., Umweltrechtsconsulting, Graz
HR DI Dr. Wilhelm HIMMEL, A 14 – Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit sowie Nachhaltigkeitskoordinator des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Robert MAUERHOFER, PRÜFBAU – bautechnologische Prüfanstalt Dipl.-Ing. Vladimir Vasiljevic GmbH, Lieboch
Mag. Agnes SCHMIDHOFER, A 13 – Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 230,00 (exkl. 10 % MwSt.)
EURO 184,00 (exkl. 10 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 115,00 (exkl. 10 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
11.11.2015 in der Wirtschaftskammer Steiermark, Graz, Europasaal
Vorstellung des neuen steirischen Baurestmassen-Leitfadens 2015
www.baurestmassen.steiermark.at
Anmeldungen unter: www.abfallwirtschaft.steiermark.at
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Donnerstag, 15. Oktober 2015
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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230,00 |
Anmeldeschluss:
Donnerstag, 01. Oktober 2015
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