![]() Neubau Brockmanngasse, GS Architects ZT GmbH (Foto: Gerald Liebminger) |
Die rechtliche Grundlage für das Planen in Schutzzonen ist das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 (GAEG) samt Durchführungsverordnungen (FenstergestaltungsVO, DachlandschaftserhaltungsVO, AnkündigungsgestaltungsVO sowie Richtlinie für Dachdeckungen).
Hiebei erstreckt sich der örtliche Anwendungsbereich dieser Rechtsvorschriften auf jene Stadtteile von Graz, welche in ihrer landschaftlichen und baulichen Charakteristik das Stadtbild prägen und daher in ihrer Baustruktur / -substanz sowie in ihrer vielfältigen urbanen Funktion zu erhalten sind (Schutzgebiet). Im Bauverfahren aller Projekte, welche in diesen Zonen realisiert werden sollen, stellt die Grazer Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) ein Gutachtergremium dar, das gehört werden muss zur Sicherung einer verantwortungs- sowie qualitätsvollen Planung.
In diesem Seminar werden daher folgende Themen behandelt:
Donnerstag, 14. April 2016
13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung DI Martin GRUBER / DI Peter REITMAYR |
14.10 Uhr: |
Rechtliche Aspekte und Ablauf des Genehmigungsverfahrens
Prof. Dr. Manfred RUPRECHT
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14.40 Uhr: | Die Geschäftsstelle der ASVK als Bindeglied zwischen PlanerIn und Kommission
Mag. Richard WITTEK-SALTZBERG
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15.20 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
15.40 Uhr: | Kaffeepause |
16.00 Uhr: | Kriterien für Schutzwürdigkeit anhand von Fallbeispielen
Mag. Gertraud STREMPFL-LEDL
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17.00 Uhr: | Fallbeispiele aus der Sicht einer Ziviltechnikerin (welche zugleich Mitglied der ASVK ist)
DI Danijela GOJIC
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17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planende Baumeister und Ingenieurbüros, Sachverständigen, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, RepräsentantInnen von Gemeinden, ProjektentwicklerInnen und BauträgerInnen sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
DI Martin GRUBER, Architekt, gerichtlich beeideter Sachverständiger für Architektur und Hochbau, planorama ZT GmbH, Graz
DI Peter REITMAYR, Architekt, Mitglied der Grazer Altstadtsachverständigenkommission (ASVK), Graz
Mag.phil. Gertraud STREMPFL-LEDL, Vorsitzende der Grazer Altstadt-Sachverständigenkommission, Graz
Architektin Danijela GOJIC, GS Architects ZT GmbH, Mitglied der ASVK, Graz
HR Prof. Dr. Manfred RUPPRECHT, Altstadtanwalt, Graz
Mag. Richard WITTEK-SALTZBERG, Leiter der Geschäftsstelle der Altstadtanwaltschaft und Grazer Altstadt-Sachverständigenkommission / A 9 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 230,00 (exkl. 10 % MwSt.)
EURO 184,00 (exkl. 10 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 115,00 (exkl. 10 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Donnerstag, 14. April 2016
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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230,00 |
Anmeldeschluss:
Donnerstag, 31. März 2016
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