Bauen im Freiland

- Chance oder Fluch?

Nur noch Restplätze vorhanden!

Ziel

Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz bietet eine Reihe von Möglichkeiten, Bauführungen im Freiland zu verwirklichen.
So können – abgesehen von erforderlichen und betriebstypischen Bauten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft – unter bestimmten Voraussetzungen bei bestehenden Bauwerken Zu- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen vorgenommen werden. Auch die Auffüllungsgebietsregelung schafft bei Vorliegen entsprechender Rahmenbedingungen gewisse Potentiale.

In diesem Seminar werden Fallbeispiele aus der Praxis präsentiert und diskutiert, um aufzuzeigen, ob diese Freilandregelungen zur Erhaltung des ländlichen Raumes beitragen. Neben rechtlichen Aspekten aus der Sicht der Raumplanung sowie des Baurechtes werden auch gestalterische Aspekte und Anforderungen des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes behandelt.

Ebenso widmet sich das Seminar der möglichen (Nach)Nutzung von landwirtschaftlichen Liegenschaften sowie der Frage, ob / durch welche Maßnahmen sich die Gemeinden in der Steiermark Bauen im Freiland  leisten können, wieweit dies überhaupt auch wirtschaftlich Sinn macht und finanzierbar ist.

Dieses Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.   

Programm

Donnerstag, 4. Mai 2017

13.45 Uhr:    Registrierung der TeilnehmerInnen

 
14.00 Uhr: Begrüßung

Mag. Andrea TESCHINEGG / DI Klaus RICHTER

 
14.10 Uhr: Rahmenbedingungen für das Bauen im Freiland aus der Sicht der Raumplanung / Fallbeispiele aus der Praxis

  • Interpretation des § 33 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz
  • Freihaltegebiete
  • Sondernutzungen
  • Auffüllungsgebiete
Dr. Liliane PISTOTNIG / DI Max PUMPERNIG


15.05 Uhr: Rahmenbedingungen für das Bauen im Freiland aus der Sicht des Baurechtes

  • Was gilt als Umbau / Zubau?
  • Änderung des Verwendungszwecks
  • Was bedeutet unmittelbarer Anschluss an bestehende Gebäude / Hoflage?
  • Verfahrensrechtliche Fragen
Mag. Andrea TESCHINEGG

 
15.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
 
16.00 Uhr: Kaffeepause
 
 
16.20 Uhr:  Gestaltungsaspekte und praktische Fallbeispiele aus der Sicht des Ortsbildschutzes

DI Norbert FREI


16.50 Uhr: Fachbezogene Prüfkriterien bei der Beurteilung geplanter Neuerrichtungen von Hofstellen im Freiland

  • Wie viele neue Landwirtschaften (zunehmend als GmbH geführt) können noch entstehen?
  • Nachnutzung aufgelassener Gehöfte in der Steiermark
  • Wann ist es gerechtfertigt, auf der Liegenschaft auch ein Wohnhaus im Freiland zu bauen?
DI Peter PEINHAUPT

 
17.20 Uhr: Wirtschaftliche Aspekte - Folgekosten vom Bauen im Freiland?

  • Folgekosten der technischen Infrastruktur (Straße, Kanal, Wasserversorgung etc.)
  • Folgekosten der mobilen sozialen Infrastruktur (mobile Krankenpflege, Kindergartenbus etc.)
  • Persönliche Mobilitätskosten
  • Planungs- und Aufschließungsverträge
DI Dr. Erich DALLHAMMER

 
17.50 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
 
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen

Vortragende

HR Dr. Liliane PISTOTNIG, bis 06 / 2022 A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

DI Maximilian PUMPERNIG, Ing. Kons. f. Raumplanung und Raumordnung, GF der Pumpernig und Partner ZT GmbH, Graz

DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des Ausschusses für Baukultur und Raumordnung der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark, Fürstenfeld

Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Dipl.-Ing. Dr. Erich DALLHAMMER, GF ÖIR GmbH - Österreichisches Institut für Raumplanung, Wien

Dipl.-Ing. Peter PEINHAUPT, Referat Bringung und Raumordnung der Agrarbezirksbehörde für Steiermark, Leoben

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 230,00 (exkl. 10 % MwSt.)
EURO 184,00 (exkl. 10 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 115,00 (exkl. 10 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

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Teilnahmegebühr Beamte der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Seminar ist für höchstens 25 Bedienstete des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 geregelt.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen bzw. Mehrfachnennungen von einzelnen Dienststellen nicht berücksichtigt werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.

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Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Seminarunterlagen
  • Erfrischungsgetränke
  • Pausenbewirtung

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz

in Kooperation mit

Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz

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Termin:

Donnerstag, 04. Mai 2017
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

230,00
(exkl. 10% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Donnerstag, 20. April 2017

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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