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![]() © A13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz |
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz bietet eine Reihe von Möglichkeiten, Bauführungen im Freiland zu verwirklichen.
So können – abgesehen von erforderlichen und betriebstypischen Bauten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft – unter bestimmten Voraussetzungen bei bestehenden Bauwerken Zu- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen vorgenommen werden. Auch die Auffüllungsgebietsregelung schafft bei Vorliegen entsprechender Rahmenbedingungen gewisse Potentiale.
In diesem Seminar werden Fallbeispiele aus der Praxis präsentiert und diskutiert, um aufzuzeigen, ob diese Freilandregelungen zur Erhaltung des ländlichen Raumes beitragen. Neben rechtlichen Aspekten aus der Sicht der Raumplanung sowie des Baurechtes werden auch gestalterische Aspekte und Anforderungen des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes behandelt.
Ebenso widmet sich das Seminar der möglichen (Nach)Nutzung von landwirtschaftlichen Liegenschaften sowie der Frage, ob / durch welche Maßnahmen sich die Gemeinden in der Steiermark Bauen im Freiland leisten können, wieweit dies überhaupt auch wirtschaftlich Sinn macht und finanzierbar ist.
Dieses Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.
Donnerstag, 4. Mai 2017
13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Begrüßung Mag. Andrea TESCHINEGG / DI Klaus RICHTER |
14.10 Uhr: | Rahmenbedingungen für das Bauen im Freiland aus der Sicht der Raumplanung / Fallbeispiele aus der Praxis
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15.05 Uhr: | Rahmenbedingungen für das Bauen im Freiland aus der Sicht des Baurechtes
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15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
16.00 Uhr: | Kaffeepause |
16.20 Uhr: | Gestaltungsaspekte und praktische Fallbeispiele aus der Sicht des Ortsbildschutzes DI Norbert FREI |
16.50 Uhr: | Fachbezogene Prüfkriterien bei der Beurteilung geplanter Neuerrichtungen von Hofstellen im Freiland
DI Peter PEINHAUPT
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17.20 Uhr: | Wirtschaftliche Aspekte - Folgekosten vom Bauen im Freiland?
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17.50 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen
DI Maximilian PUMPERNIG, Ing. Kons. f. Raumplanung und Raumordnung, GF der Pumpernig und Partner ZT GmbH, Graz
DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, Fürstenfeld
Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Dipl.-Ing. Dr. Erich DALLHAMMER, GF ÖIR GmbH - Österreichisches Institut für Raumplanung, Wien
Dipl.-Ing. Peter PEINHAUPT, Referat Bringung und Raumordnung der Agrarbezirksbehörde für Steiermark, Leoben
Teilnahmegebühr: EUR 230,00 (exkl. 10 % MwSt.)
EURO 184,00 (exkl. 10 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 115,00 (exkl. 10 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
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Teilnahmegebühr Beamte der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Seminar ist für höchstens 25 Bedienstete des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 geregelt.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen bzw. Mehrfachnennungen von einzelnen Dienststellen nicht berücksichtigt werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.
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ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz
in Kooperation mit
Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz
Donnerstag, 04. Mai 2017
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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230,00 |
Anmeldeschluss:
Donnerstag, 20. April 2017
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