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Die Recycling-Baustoffverordnung 2015 (BGBl II 181 / 2015 idgF), wesentliche Rechtsgrundlage für die Gewinnung, Aufbereitung und Wiederverwendung von Bau- und Abbbruchabfällen, wurde novelliert. Die Novelle ist mit 28. Oktober 2016
in Kraft getreten und umfasst u.a. folgende Neuerungen
Das Altlastensanierungsgesetz (ALSAG 1989 idF 2013) legt fest, unter welchen Voraussetzungen für das langfristige Ablagern von Abfällen (Deponieren), aber auch für das Verfüllen von Baugruben sog. ALSAG-Beiträge von wem zu leisten sind und wann Ausnahmen von dieser ALSAG-Pflicht bestehen. Auch das ALSAG steht unmittelbar vor einer Novellierung, auf die in diesem Seminar ein erster Ausblick gegeben werden soll.
In der Praxis sind die mit Abbrüchen verbundenen Kosten und Risiken oft kaum kalkulierbar, es bedarf daher einer exakten Analyse und Planung des Abbruchvorhabens. Ebenso lassen die im ALSAG geregelten Ausnahmeregelungen Interpretationsspielräume offen – die Sicht zwischen den Beitragsschuldnern und der Vollzugsbehörde (Zollamt) klafft oft weit auseinander – insbesondere dort, wo Aushubmaterial als Verfüllungs- und Schüttmaterial Verwendung findet.
Dieses Seminar behandelt daher folgende Themen:
Dienstag, 16. Mai 2017
| 13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
| 14.00 Uhr: | Begrüßung / Einführung HR DI Dr. Wilhelm HIMMEL / DI Dr.techn. Michael LESNIK |
| 14.10 Uhr: | Aktuelle abfallrechtliche Neuerungen
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| 14.40 Uhr: | Änderungen beim Einsatz von RC-Baustoffen durch die Novelle der Recycling-Baustoffverordnung
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| 15.10 Uhr: | Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung des 750 t - Schwellenwertes
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| 15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 16.00 Uhr: | Kaffeepause |
| 16.20 Uhr: | Schad- und Störstofferkundung / Rückbau und Ö-NORM B 3151 - Regelablauf und Fallbeispiele aus der Sicht des Planers
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| 17.00 Uhr: | Die Anwendung des Altlastensanierungsgesetzes in der Praxis Amtsdir. Siegfried SCHANTL |
| 17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden, Versicherungen und Bauträgern, Wohnbaugenossenschaften, Projektentwickler, Entsorgungsunternehmen und Deponiebetreiber sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
Mag. Carolin EBNER-STEFFLER, Landesverwaltungsgericht Steiermark, Graz
Univ.-Lektor DI Dr.techn. Wilhelm HIMMEL, A 14 – Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit sowie Nachhaltigkeitskoordinator des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI (FH) DI Jürgen JEREB, Ingenieurkonsulent für Bauplanung und Baumanagement, Graz / Wels
DI Josef MITTERWALLNER, A 14 – Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit / Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Martin REITER-PUNTINGER, UVP-Koordinator der A 15 – Energie, Wohnbau und Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Dr.techn. Michael LESNIK, INSITU Geotechnik ZT GmbH, Graz
Amtsdirektor Siegfried SCHANTL, Zollamt Graz
DI Rudolf SUMANN, Schippinger & Partner ZT GmbH, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 230,00 (exkl. 10 % MwSt.)
EURO 184,00 (exkl. 10 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 115,00 (exkl. 10 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Amt der Stmk. Landesregierung / Abeilung 14
Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit
Bürgergasse 5a, 8010 Graz
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Dienstag, 16. Mai 2017
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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230,00 |
Anmeldeschluss:
Dienstag, 02. Mai 2017
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