![]() © DI Hermann Kainz / A13 - Umwelt und Raumordnung |
Im Zuge der Umsetzung der Gemeindestrukturreform in der Steiermark sind bestehende Raumordnungsinstrumente sowohl auf überörtlicher als auch örtlicher Ebene anzupassen. Die Regionalen Entwicklungsprogramme für alle steirischen Planungsregionen wurden bereits überarbeitet. Auf örtlicher Ebene haben fast alle Fusionsgemeinden mit der Erstellung eines Örtlichen Entwicklungskonzeptes und Flächenwidmungsplanes begonnen oder sind in Vorbereitung hiefür.
Es stellt sich nun die Frage, wieweit eine Abweichung von bisherigen Planungszielen möglich ist - neben dem roten Faden in der Raumplanung wird dargestellt, wo Abweichungen vom Flächenwidmungsplan / Bebauungsplan zulässig sind. Weiters werden Rückwidmungen von Bauland in Freiland behandelt sowie welche Entschädigungsansprüche der GrundstückseigentümerInnen aus diesen Umwidmungen resultieren.
Diese Entwicklungen bedeuten aber auch höhere Aufwendungen im Zuge der Planung eines Projektes, wofür die strategische Umweltprüfung sowie die Ermittlung des Baulandbedarfes wesentliche Grundlagen bieten.
Abgerundet wird dieses Seminar durch Fallbeispiele aus Praxis und Judikatur.
Dieses Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch dieser Veranstaltung in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.
Mittwoch, 22. November 2017
13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung |
14.10 Uhr: | Neue Gemeindestrukturen - eine örtliche und überörtliche Betrachtung
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14.50 Uhr: | Strategische Umweltprüfung und Alpenkonvention
DI Michael REDIK / Dr. Liliane PISTOTNIG
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15.40 Uhr: | Der rote Faden der Raumplanung - welche Möglichkeiten des Abweichens vom Örtlichen Entwicklungskonzept / Flächenwidmungsplan / Bebauungsplan sind zulässig?
Dr. Liliane PISTOTNIG
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15.50 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
16.10 Uhr: | Kaffeepause |
16.30 Uhr: | Rückwidmungen von Bauland in Freiland - welche Entschädigungsansprüche haben GrundstückseigentümerInnen?
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17.00 Uhr: | Baulandmobilisierung - welche Instrumente der Bodenpolitik stehen den Gemeinden zur Verfügung?
Dr. Liliane PISTOTNIG
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17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros sowie Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark und Baubezirksleitungen, aber auch alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
HR Dr. Liliane PISTOTNIG, bis 06 / 2022 A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Michael REDIK, A 13 – Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 240,00 (exkl. 10 % MWSt.)
EURO 192,00 (exkl. 10 % MWSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 120,00 (exkl. 10 % MWSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Mittwoch, 22. November 2017
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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240,00 |
Anmeldeschluss:
Mittwoch, 08. November 2017
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