Fürstenfeld / Foto Stadtgemeinde |
§ 43 des Steiermärkischen Baugesetzes fordert nicht nur, dass Bauwerke so geplant und ausgeführt sind, dass sie gebrauchstauglich sind und alle bautechnischen Anforderungen entsprechend dem Stand der Technik erfüllen.
Überdies fordert § 43 Abs. 4 leg.cit., dass das Bauwerk in seiner gestalterischen Bedeutung dem Straßen-, Orts- und Landschaftsbild gerecht wird, wobei auf Denkmäler und hervorragende Naturgebilde Rücksicht zu nehmen ist.
Der Schutz des Ortsbildes umfasst nicht nur bauliche Anlagen, sondern auch öffentliche Flächen, wie Grünanlagen.
Gewachsene Bauformen sind zu respektieren, Neues muss sich durch entsprechende baukünstlerische Qualität in das bestehende Ensemble einfügen. Ob dieses Einfügungsgebot erfüllt wird, beurteilen in der Praxis nach dem Steiermärkischen Ortsbildgesetz (OBG) bestellte Ortsbildsachverständige für Schutzgebiete in 63 steirischen Gemeinden.
In den meisten Schutzgebieten wurden zudem Ortsbildkonzepte als Verordnungen erlassen, welche mehr Rechtssicherheit
für geplante Bauvorhaben bieten.
Dieses Seminar behandelt daher insbesondere als Themen:
Dieses Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch dieser Veranstaltung in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.
Donnerstag, 5. April 2018
13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung |
14.10 Uhr: | Rechtliche Grundlagen / Judikatur
|
15.00 Uhr: | Beurteilungskriterien aus der Sicht des Ortsbildsachverständigen
Mag. Gertraud STREMPFL-LEDL
|
15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
16.00 Uhr: | Kaffeepause |
16.20 Uhr: | Über das Zusätzliche im § 43 und das dem Straßen- Orts- und Landschaftsbild Entsprechende
|
17.00 Uhr: | Best-Practice-Fallbeispiele in der Steiermark
DI Klaus RICHTER
|
17.30 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden, Projektentwicklern und Bauträgern und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld
Mag. Marc Oliver STENITZER, Partner der Stenitzer & Stenitzer Rechtsanwälte, Leibnitz
Mag.phil. Gertraud STREMPFL-LEDL, UNESCO-Welterbekoordinatiorin der Stadt Graz, GF des Internationalen Städteforum (ISG), Graz
DI Johann KOLB, A 15 – Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 240,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 192,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 120,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2018:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2018 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 60,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 120,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 240,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Donnerstag, 05. April 2018
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
240,00 |
Anmeldeschluss:
Donnerstag, 22. März 2018
Wenn Sie Ideen oder Wünsche für neue Veranstaltungen haben... |