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§ 13 des Steiermärkischen Baugesetzes regelt, dass Gebäude entweder unmittelbar aneinander zu bauen sind oder voneinander einen ausreichenden Abstand haben müssen. Es wird nicht nur geregelt, wie groß dieser Gebäudeabstand sein muss, sondern auch welche Grenzabstände zu benachbarten Grundstücken einzuhalten sind, wobei zu unterscheiden ist, ob ein Gebäude unmittelbar an der Grenze errichtet wird oder nicht. Ebenso werden Regelungen zu Geschoßeinteilung und Geschoßhöhen getroffen sowie Ausnahmen für geringere Abstände von Nachbargrenzen und -gebäuden oder Nebengebäude zugelassen.
In der Praxis kommt es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, wie diese Regelungen zu interpretieren und anzuwenden sind - erst die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes schafft Rechtssicherheit.
In diesem Seminar werden daher Abstände sowohl aus rechtlicher als auch technischer Sicht anhand von Fallbeispielen beleuchtet, wobei besonders folgende Themen behandelt werden:
Dieses Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.
Mittwoch, 23. Oktober 2019
13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung |
14.10 Uhr: | Rechtliche Grundlagen und Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Heinz SCHWARZBECK / Mag. Mario WALCHER, LL.M. |
15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
16.00 Uhr: | Kaffeepause |
16.20 Uhr: | Technische Grundlagen und Fallbeispiele aus der Praxis DI Edwin SCHWARZENBACHER |
17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden daher alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Bausachverständige, Repräsentanten von Gemeinden (Bürgermeister, Amtsleiter, MitarbeiterInnen des Bauamtes) und öffentlichen Auftraggebern, Bauträger und Immobilienentwickler sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
Mag. Dr. Heinz SCHWARZBECK, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Edwin SCHWARZENBACHER, A 15 – Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg - Strauss - Buchbauer Rechtsanwälte, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 240,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 192,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 120,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2019:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2019 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 60,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 120,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 240,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz
Mittwoch, 23. Oktober 2019
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
240,00 |
Anmeldeschluss:
Mittwoch, 09. Oktober 2019
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