![]() © fotolia.com |
Seit Inkrafttreten des Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG) mit 21. August 2018 konnten bereits einige Erfahrungswerte mit dem neuen Vergaberecht gesammelt werden, erste Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofes liegen vor.
Seit 18. Oktober 2018 müssen alle Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich vollelektronisch abgewickelt werden. In Einzelbereichen (wie bei Wettbewerben) bereitet die Pflicht zur elektronischen Vergabe noch Probleme, letztlich kann man aber von einem bewährten Weg sprechen.
Seit 1. März 2019 treffen Auftraggeber umfassende statistische Meldepflichten, deren Nicht-Berücksichtigung mit Strafzahlungen sanktioniert ist. Die anfängliche Unsicherheit auch auf Seiten der Behörden hat sich gelegt. Befürchtungen im Hinblick auf ein Ansteigen von Feststellungsverfahren (wegen unzulässiger Vergaben) haben sich bislang nicht bewahrheitet.
Mittlerweile werden Fortschreibungen des Vergaberechts etwa im Hinblick auf eine "Grüne Beschaffung" (ökologische Vergabekriterien) diskutiert. Angesichts der derzeitigen "Covid-19-Thematik" bleibt abzuwarten, wann diesbezüglich Änderungen umgesetz werden.
Im Rahmen dieses Seminars sollen die Erfahrungen mit dem BVergG 2018 behandelt und erörtert werden. Daneben steht der Vortragende auch für die Diskussion weitergehender vergaberechtlicher Konstellationen zur Verfügung.
Mittwoch, 21. April 2021
13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung
|
14.10 Uhr: |
Grundlagen des Vergaberechtes
Angebotsprüfung
|
16.00 Uhr: | Kaffeepause |
16.20 Uhr: |
Vergabeverfahren
Elektronische Vergabe |
17.45 Uhr: |
Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Dr. Christian FINK, Rechtsanwalt, seit 2014 selbstständiger Rechtsanwalt in Wien und Salzburg
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vergaberecht (Unterstützung von Auftraggebern und –nehmern), im Recht der freien Berufe (Ausgestaltung von ZT-Gesellschaften), im Verwaltungs- sowie im Vertragsrecht. Er ist auch als Vortragender im Vergabe- und Baurecht tätig, Autor und Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen (wie Mitautor von Schramm/Aicher/Fruhmann, Bundesvergabegesetz 2006, 2014, Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht, 2015, sowie Mitherausgeber von Sturm/Fink, Die europäische Rechtsprechung zum Vergaberecht, 2013).
Teilnahmegebühr: EUR 240,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 192,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 120,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2021:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2021 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 60,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 120,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 240,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Webinare / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Mittwoch, 21. April 2021
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
![]() |
240,00 |
Anmeldeschluss:
Mittwoch, 07. April 2021
Wenn Sie Ideen oder Wünsche für neue Veranstaltungen haben... |
|