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Das Abfallwirtschaftsgesetz und die erlassenen Verordnungen sind in den letzten Jahren immer umfangreicher geworden. Mit der Recycling-Baustoffverordnung 2015 wurde gesetzlich festgelegt, wann Recycling-Baustoffe nicht mehr als Abfall einzustufen sind.
Das Altlastensanierungsgesetz 1989 idF 2019 normiert, unter welchen Voraussetzungen und von wem für das langfristige Ablagern von Abfällen (Deponieren), aber auch für das Verfüllen von Baugruben oder die Herstellung von Geländeveränderungen sog. ALSAG-Beiträge zu leisten sind und wann Ausnahmen von dieser ALSAG-Pflicht bestehen.
Die Ö-NORM B 3151 ist aufgrund der Bestimmungen der Recycling-Baustoffverordnung verbindlich anzuwenden; damit sind seit
1. Jänner 2016 alle Abbruchvorhaben im verwertungsorientierten Rückbau auszuführen.
Schadstoffe müssen erkundet, Baurestmassen sortenrein getrennt und frei von Störstoffen gewonnen werden.
Dieses Seminar behandelt daher folgende Themen / Fragestellungen:
Aktuelle Judikatur und Fallbeispiele aus der Praxis, insbesondere welche Konsequenzen eine Verfuhr von Bodenaushubmaterial auf landwirtschaftliche Flächen zur Geländeregulierung in Österreich nach sich zieht, runden das Seminar ab.
Mittwoch, 2. Februar 2022
| 13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
| 14.00 Uhr: | Begrüßung / Einführung DI Dr.techn. Michael LESNIK |
| 14.10 Uhr: | Bodenaushub und Baurestmassen - rechtliche Verpflichtungen
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| 14.40 Uhr: | Der Ablauf des AWG-Genehmigungsverfahrens
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| 15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 16.00 Uhr: |
Kaffeepause |
| 16.20 Uhr: | Feststellungsverfahren nach § 6 AWG / § 10 ALSAG
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| 16.50 Uhr: | Die Ö-NORM B 3151 "Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode"
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| 17.20 Uhr: |
Technische Prüfungen für die Verwertung von Bodenaushub
DI Dr. Jürgen MAIER
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| 17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark, der Bezirkshauptmannschaften sowie der Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden, Versicherungen und Bauträgern, Wohnbaugenossenschaften, Projektentwickler, Entsorgungsunternehmen und Deponiebetreiber sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
DI Dr. Jürgen MAIER, Ing. Kons. für technische Chemie, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, RM Umweltkonsulenten ZT GmbH, Frohnleiten
RA Mag. Dr. Thomas NEGER, Partner der Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH, Graz
Hon.-Prof. (FH) DI Dr.mont. Arne M. RAGOSSNIG, MSc (OU), Ziv. Ing. f. Industriellen Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling, allgem. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, RM Umweltkonsulenten ZT GmbH, Wien
RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz
Mag. Agnes SCHMIDHOFER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Dr.techn. Michael LESNIK, Ing. Kons. f. Bauingenieurwesen, INSITU Geotechnik ZT GmbH, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 250,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 200,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 125,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2022:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2022 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Webinare / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähre Infos finden Sie in unseren AGB.
Ziviltechniker-Forum
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz
Mittwoch, 02. Februar 2022
14.00 - 18.00 Uhr
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8010 Graz
oder
Ihr PC / Tablet / Smartphone
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250,00 |
Anmeldeschluss:
Freitag, 21. Jänner 2022
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