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Eine Einbindung der Nachbarn als „betroffene Öffentlichkeit“ eines UVP-Vorhabens war lange Zeit im
UVP-Feststellungsverfahren nicht vorgesehen, diese hatten weder Parteistellung noch ein nachträgliches Beschwerderecht.
Erst 2016 hat der Nationalrat in Umsetzung der EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-RL) sowie der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) beschlossen. Seitdem steht auch Nachbarn die Möglichkeit offen, gegen einen negativen Feststellungsbescheid innerhalb einer Frist von 4 Wochen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Damit genießt der Nachbar Rechtsmittellegitimation und im zweitinstanzlichen Verfahren volle Parteistellung.
Um die Klima-, Energie- und Mobilitätswende zu schaffen, aber auch die Versorgungssicherheit in Österreich sicherzustellen, sind ein rascher Ausbau der erforderlichen Infrastruktur und Investitionen in Wasserkraft, Windkraft, Speicher sowie Verteil- und Übertragungsnetze unverzichtbar. Daher müssen die sehr zeit- und kostenintensiven UVP-Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, sieht doch die Transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E)-VO der EU einen Vorrangstatus für UVP-Verfahren zu Projekten, die dem Ausbau erneuerbarer Energieinfrastruktur dienen, vor, der auch in Österreich umzusetzen ist. Mit 25. Juli 2022 wurde nun der Entwurf für die UVP-G-Novelle 2022 in Begutachtung geschickt.
Im Rahmen dieses Seminares werden die wesentlichen
dargestellt, im Sinne einer effizienten Umsetzung des UVP-Gesetzes beleuchtet und anhand von Fallbeispielen diskutiert.
Dienstag, 22. November 2022
13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung |
14.10 Uhr: | Rechtliche Grundlagen, Judikatur und Fallbeispiele zur Umweltverträglichkeitsprüfung
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15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
16.00 Uhr: | Kaffeepause |
16.20 Uhr: | Aktuelle Neuerungen im UVP-Verfahren im Lichte der Klima- und Energiewende
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16.40 Uhr: | Prüfkriterien und Standards für die Einreichunterlagen aus der Sicht des UVP-Koordinators
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17.10 Uhr: | Das UVP-Genehmigungsverfahren aus planerischer Sicht bzw. Sicht des Projektwerbers / UVE-Koordinators
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17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden, Projektentwicklern und Bauträgern und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
RA Dr. Thomas NEGER, LL.M., Partner der Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH, Graz
MMag. Ute PöLLINGER, Landesumweltanwältin der Steiermark, Graz
DI Oliver RATHSCHUELER, Freiland Umweltconsulting ZT GmbH, Graz / Wien
DI Martin REITER-PUNTINGER, UVP-Koordinator der A 15 – Energie, Wohnbau und Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Mag. Eva BÖSS, freiland Umweltconsulting ZT GmbH, Graz
RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 260,00 (exkl. 20 % MWSt.)
EURO 208,00 (exkl. 20 % MWSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 130,00 (exkl. 20 % MWSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2022:
Bei Buchung mehrerer (Hybrid)-Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2022 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle (Hybrid)-Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Webinare / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Hybrid-Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Dienstag, 22. November 2022
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
oder
Ihr PC / Tablet / Smartphone
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260,00 |
Anmeldeschluss:
Dienstag, 08. November 2022
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