Aktuelle Neuerungen im UVP‑Verfahren

- Verfahrensoptimierung im Lichte der Klima- und Energiewende

Ziel

Eine Einbindung der Nachbarn als „betroffene Öffentlichkeit“ eines UVP-Vorhabens war lange Zeit im
UVP-Feststellungsverfahren nicht vorgesehen, diese hatten weder Parteistellung noch ein nachträgliches Beschwerderecht.
Erst 2016 hat der Nationalrat in Umsetzung der EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-RL) sowie der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) beschlossen. Seitdem steht auch Nachbarn die Möglichkeit offen, gegen einen negativen Feststellungsbescheid innerhalb einer Frist von 4 Wochen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Damit genießt der Nachbar Rechtsmittellegitimation und im zweitinstanzlichen Verfahren volle Parteistellung. 

Um die Klima-, Energie- und Mobilitätswende zu schaffen, aber auch die Versorgungssicherheit in Österreich sicherzustellen, sind ein rascher Ausbau der erforderlichen Infrastruktur und Investitionen in Wasserkraft, Windkraft, Speicher sowie Verteil- und Übertragungsnetze unverzichtbar. Daher müssen die sehr zeit- und kostenintensiven UVP-Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, sieht doch die Transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E)-VO der EU einen Vorrangstatus für UVP-Verfahren zu Projekten, die dem Ausbau erneuerbarer Energieinfrastruktur dienen, vor, der auch in Österreich umzusetzen ist. Mit 25. Juli 2022 wurde nun der Entwurf für die UVP-G-Novelle 2022 in Begutachtung geschickt.

Im Rahmen dieses Seminares werden die wesentlichen 

  • Auswirkungen auf Verfahrensabläufe (verfahrensrechtliche materiellrechtliche Bestimmungen)
  • Änderungen im materiengesetzlichen Verfahren (wie strengere Beurteilungskriterien betr. Emissionen) gegenüber der Rechtslage zum Zeitpunkt des negativen UVP-Feststellungsbescheides sowie daraus resultierende
  • fehlende Rechtssicherheit für ProjektwerberIn und nicht zuletzt auch
  • erhöhter Aufwand des Planers für entsprechende nachträgliche Adaptierung der Projektunterlagen      

dargestellt, im Sinne einer effizienten Umsetzung des UVP-Gesetzes beleuchtet und anhand von Fallbeispielen diskutiert.

Programm

Dienstag, 22. November 2022

13.45 Uhr:   Registrierung der TeilnehmerInnen

 
14.00 Uhr: Begrüßung / Einleitung

 
14.10 Uhr: Rechtliche Grundlagen, Judikatur und Fallbeispiele zur Umweltverträglichkeitsprüfung

  • Wann besteht UVP-Pflicht, wann reicht ein negativer UVP-Feststellungsbescheid?
  • Wie definiert das UVP-G ein Vorhaben?
  • Unterschiede Einzelfallprüfung - Kumulation
  • Wie läuft das UVP-Feststellungsverfahren ab?
  • Wer ist antragsberechtigt, wer hat Parteistellung?
  • Wer ist betroffene/r Öffentlichkeit / Nachbar?
  • Zuständigkeit der Behörden
  • Einreichunterlagen im Lichte der Beweisführung
  • Beurteilung der Schutzgüter
  • Beiziehung von Sachverständigen
  • Wann tritt Sperrwirkung gem. § 3 Abs. 6 UVP-G ein, was bewirkt diese?
  • Judikatur / Fallbeispiele
RA Dr. Thomas NEGER / RA Mag. Mario WALCHER, LL.M.

 
15.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion

 
16.00 Uhr: Kaffeepause

 
16.20 Uhr: Aktuelle Neuerungen im UVP-Verfahren im Lichte der Klima- und Energiewende

  • Transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E)-VO der EU und Auswirkungen
    auf UVP-Verfahren in Österreich
  • Vorrang für Ausbau erneuerbarer Energieinfrastruktur? / Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2022
  • Relevante Schutzgüter / Ökologische Ausgleichsmaßnahmen
  • Anerkennungskriterien für Umweltorganisationen / Bürgerinitiativen
  • Straffung der Verfahrensdauer / Monitoring in der UVP-Datenbank des Umweltbundesamtes
HR MMag. Ute PÖLLINGER

 
16.40 Uhr: Prüfkriterien und Standards für die Einreichunterlagen aus der Sicht des UVP-Koordinators

  • Abgrenzbarer Beurteilungsraum - was ist örtliche Nähe?
  • Bewertung der Emissionen (Geruch / Luftschadstoffe)
  • Prüfungstiefe - wie detailliert werden Unterlagen gefordert?
  • Neu- und Änderungsvorhaben
  • Prognosezeiträume
  • Anrechenbare Bestände (genehmigte Parkflächen etc.)
DI Martin REITER-PUNTINGER

 
 17.10 Uhr: Das UVP-Genehmigungsverfahren aus planerischer Sicht
bzw. Sicht des Projektwerbers / UVE-Koordinators

  • Die Rolle des UVE-Koordinators
  • Prüfungstiefe - Stand der Technik bei der Bewertung von Eingriffen und Festlegung
    von (Ausgleichs-)Maßnahmen
  • Aufbau der Einreichung eines Vorhabens
  • Wie läuft das Verfahren möglichst effizient ab? - Überblick vom Vorverfahren
    bis zur mündlichen Verhandlung
  • Aktuelle Fachthemen und Fallbeispiele
Mag. Eva BÖSS / DI Oliver RATHSCHUELER


17.40 Uhr:  Offene Fragen / Diskussion

 
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von GemeindenProjektentwicklern und Bauträgern und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

RA Dr. Thomas NEGER, LL.M., Partner der Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH, Graz

MMag. Ute PöLLINGER, Landesumweltanwältin der Steiermark, Graz

DI Oliver RATHSCHUELER, Freiland Umweltconsulting ZT GmbH, Graz / Wien

DI Martin REITER-PUNTINGER, UVP-Koordinator der A 15 – Energie, Wohnbau und Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Mag. Eva BÖSS, freiland Umweltconsulting ZT GmbH, Graz

RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 260,00 (exkl. 20 % MWSt.)
EURO 208,00 (exkl. 20 % MWSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 130,00 (exkl. 20 % MWSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift


BONUSAKTION 2022:
Bei Buchung mehrerer (Hybrid)-Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2022 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle (Hybrid)-Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Webinare / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Hybrid-Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Schonung von Umwelt und Ressourcen werden die Vortragsunterlagen ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Sie erhalten vor dem Seminar einen Link zum Download der Seminarunterlagen.

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

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Termin:

Dienstag, 22. November 2022
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

oder

Ihr PC / Tablet / Smartphone

Teilnahmegebühr:

260,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Dienstag, 08. November 2022

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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