![]() |
"Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss!"
Dieses Zitat aus der Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 ist heute so aktuell wie vor fast 20 Jahren, als diese Richtlinie im Jahr 2003 Eingang in das österreichische Wasserrecht fand. Nun steht vor allem die Frage im Mittelpunkt, wie im Sinne dieser Richtlinie bis längstens 2027 der gute ökologische und chemische Zustand und das gute ökologische Potential in den österreichischen Oberflächengewässern erreicht werden können.
Mittlerweile hat sich auch die Rechtsprechung weiterentwickelt, besonders in den letzten Jahren. Diese und viele andere Fragen wurden behandelt, manche sind gelöst. Dennoch werden sich Konflikte um wasserwirtschaftliche Projekte (Wasserkraftwerke, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Bauen im Hochwasserabflussbereich) weiter häufen.
Daher erfordern die Planung solcher Projekte und deren beratende Begleitung verstärkt genaue Kenntnisse über die Grundsätze des Wasserrechtsgesetzes 1959 - darüber, welche Interessen im wasserrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen sind, wer sie vorzutragen berechtigt ist sowie darüber, wie die Konflikte zwischen den einzelnen Interessen zu lösen sind.
Solche Kenntnisse werden in diesem Seminar vor allem anhand aktueller höchstgerichtlicher Rechsprechung vermittelt und vertieft. Ebenso steht für die Diskussion von Fallbeispielen ausreichend Zeit zur Verfügung.
Mittwoch, 1. Februar 2023
13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung Dr. Gerhard NEUHOLD / DI Heinrich SCHWARZL |
14.10 Uhr: |
Aktuelle höchstgerichtliche Judikatur zum Wasserrechtsgesetz zu den Themen
Dr. Gerhard BRAUMÜLLER / Dr. Christina GRUBER |
15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
16.00 Uhr: |
Kaffeepause |
16.20 Uhr: | Aktuelle höchstgerichtliche Judikatur zum Wasserrechtsgesetz / Fortsetzung des o.a. Vortrages Dr. Gerhard BRAUMÜLLER / Dr. Christina GRUBER |
17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminares |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planende Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden, Wasser- und Abwasserverbänden sowie Genossenschaften, aber auch alle am Thema interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
Dr. Gerhard BRAUMUELLER, seit 1996 Partner der Kaan, Cronenberg & Partner Rechtsanwälte, Autor des "Handbuches Wasserrecht", Linde-Verlag, 2. Auflage / 2022, Graz
Dr. Christina GRUBER, bis 2021 Univ.-Ass. Institut f. Unternehmensrecht & Internationales Wirtschaftsrecht der Unversität Graz, RAA bei Kaan Cronenberg & Partner Rechtsanwälte, Rektorat der Montanuniversität Leoben, Co-Autorin des "Handbuches Wasserrecht", Leoben
HR Dr. Gerhard NEUHOLD, A 13 – Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, "Koordinator" des Fachteams Wasserrecht und Schifffahrt, Graz
DI Heinrich SCHWARZL, Ing. Kons. f. Bauingenieurwesen sowie Vorsitzender der FG Wasserwirtschaft, Umwelt und erneuerbare Energien der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten, planconsort ZT GmbH, Leibnitz
Teilnahmegebühr: EUR 270,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 216,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 135,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2023:
Bei Buchung mehrerer (Hybrid)-Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2023 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle (Hybrid)-Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähre Infos finden Sie in unseren AGB. maßgebend.
__________________________________________________________________________________________________
Teilnahmegebühr MitarbeiterInnen der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Hybrid-Seminar ist für höchstens 25 MitarbeiterInnen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 geregelt.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz
in Kooperation mit
Amt der Stmk. Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
Graz
Mittwoch, 01. Februar 2023
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
oder
Ihr PC / Tablet / Smartphone
![]() |
270,00 |
Anmeldeschluss:
Mittwoch, 18. Jänner 2023
Wenn Sie Ideen oder Wünsche für neue Veranstaltungen haben... |
|