Die wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen regelt § 82 b GewO, sie verpflichtet jeden Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage, diese in bestimmten Zeitabständen überprüfen zu lassen.
Diese regelmäßige Kontrolle bietet nicht nur einen guten Überblick über den Zustand der Anlage, sie stellt auch sicher, dass die dem Genehmigungsbescheid zugrunde liegenden Projektunterlagen (Einreichpläne, Maschinenliste, Abfallwirtschaftskonzept etc.) in der Praxis auch umgesetzt wurden und der Anlagenrealität entsprechen.
Weiters ist zu prüfen, ob gewerberechtliche Vorschriften (Gesetze und Verordnungen) vorliegen, die ohne eine bescheidmäßige Vorschreibung unmittelbar für die Betriebsanlage gelten und ob die Anlage diesen Vorschriften entspricht.
Zudem kommt es häufig vor, dass durch Änderungen des Betriebszweckes oder der Kapazität neue Rahmenbedingungen entstehen, die ein Genehmigungsverfahren gem. § 81 GewO nach sich ziehen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) erarbeitet betriebsanlagenrechtliche Verordnungen (wie AerosolpackungslagerungsVO) und setzt sich für einen österreichweit einheitlichen Vollzug ein. In Abstimmung mit den Ämtern der Landesregierung erstellt das BMAW dem aktuellen Stand der Technik entsprechende fachtechnische Beurteilungsgrundlagen. Diese sollen – auch wenn ihnen kein rechtsverbindlicher Charakter zukommt – dazu beitragen, dass im Sinne der Verfahrensbeschleunigung und Rechtssicherheit in Verwaltungsverfahren im gesamten Bundesgebiet bestimmte Sachfragen nach denselben Gesichtspunkten beurteilt werden.
Im Einzelfall obliegt es dem / der technischen Sachverständigen im gewerbebehördlichen Verfahren, den konkret vorliegenden Sachverhalt zu beurteilen.
Im Rahmen dieses Seminares werden insbesondere folgende Themen / Fragen behandelt:
• Welche Betriebsanlagen sind regelmäßig zu überprüfen?
• Wer hat diese Überprüfung zu veranlassen bzw. durchzuführen – wann und wie oft?
• Welche Änderungen beeinflussen das Emissionsverhalten einer Anlage (nicht) nachteilig?
• Welche Schutzinteressen / Rechte von Nachbarn in Bezug auf Lärm / Luft sind zu beachten?
• Was ändert sich für bestehende Betriebe durch die neue Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF 2023)?
Donnerstag, 13. Juni 2024
13.45 Uhr: | Registrierung der Teilnehmer:innen |
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung DI Dr.techn. Dieter MESSNER |
14.10 Uhr: | Wie wirken sich neue Verordnungen nach § 82 b GewO - insbesondere die neue Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF 2023) - auf Betriebsanlagen aus?
|
15.00 Uhr: | Das Genehmigungsverfahren für Änderungen an bestehenden Betriebsanlagen
|
15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
16.00 Uhr: | Kaffeepause |
16.20 Uhr: | Nachbarn und ihre Rechte / Judikatur und Fallbeispiele Mag. Mario WALCHER, LL.M |
17.00 Uhr: | Lärmgutachten bei Betriebserweiterungen
DI Reinhard DONI
|
17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden daher alle Ziviltechniker:innen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Bezirkshauptmannschaften, Bausachverständige, Repräsentant:innen von Gemeinden (Bürgermeister, Amtsleiter, Mitarbeiter:innen des Bauamtes) und öffentlichen Auftraggebern, Bauträger und Immobilienentwickler sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
DI Reinhard DONI, Ziv. Ing. f. Montanmaschinenwesen, allgem. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Dobl-Zwaring
Mag.iur. Franz KRIEGER, Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg / Anlagenreferat, Deutschlandsberg
DI Dr.techn. Dieter MESSNER, Ziv. Ing. f. Maschinenbau, allgem. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Groß St. Florian
RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz
Mag. Lukas BRUNNER, Abt. VI Gewerbetechnik, Druckgeräte und Kesselwesen, BMin für Arbeit und Wirtschaft, Wien
Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2024:
Bei Buchung mehrerer (Hybrid)-Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2024 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Donnerstag, 13. Juni 2024
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
280,00 |
Anmeldeschluss:
Freitag, 31. Mai 2024
Wenn Sie Ideen oder Wünsche für neue Veranstaltungen haben... |