Bauen im Freiland ‑ wo liegen die Grenzen?

Ziel

§ 33 des Steiermärkische Raumordnungsgesetzes (StROG) regelt, innerhalb welcher Grenzen Bauführungen im Freiland verwirklicht werden dürfen. Abgesehen von erforderlichen und betriebstypischen Bauten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft sind unter bestimmten Voraussetzungen Zu- / Umbauten und Nutzungsänderungen bei bestehenden Bauwerken sowie Ersatzbauten zulässig. In § 40 des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG) iVm der Judikatur des VwGH werden die Voraussetzungen für die Rechtsvermutung einer Konsensgemäßheit des Altbestandes näher definiert, wenn für eine baubewilligungspflichtige bauliche Anlage keine Baubewilligung nachgewiesen werden kann.

Wie restriktiv ist eine Bebauung im Freiland zu betrachten, wo liegen die Grenzen? Nicht nur der Schutz vor Naturgefahren wird durch Bodenverbrauch und Zersiedelung erschwert, auch unsere Existenzgrundlagen, wie fruchtbare Ackerböden und biodiverse, zusammenhängende Landschaften, werden durch eine zunehmende Verbauung von Flächen täglich weniger.

In diesem Seminar werden Fallbeispiele aus der Praxis präsentiert und diskutiert, ob die bestehenden Freilandregelungen ausreichend zur Erhaltung des ländlichen Raumes und nutzbarer Grünflächen beitragen. Neben rechtlichen Aspekten aus der Sicht der Raumplanung sowie des Baurechtes werden auch gestalterische sowie wirtschaftliche Aspekte behandelt.

Dieses Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.

Programm

Dienstag, 27. Jänner 2026

13.45 Uhr:    Registrierung der Teilnehmer:innen

 
14.00 Uhr: Begrüßung / Einleitung

Mag. Andrea TESCHINEGG / Mag. Christine SCHWABERGER

 
14.10 Uhr: Wo liegen die Grenzen des Bauens im Freiland?

Mag. Christine SCHWABERGER


14.40 Uhr: Rahmenbedingungen für das Bauen im Freiland aus der Sicht der Raumplanung

  • Definition des Freilandes und die restriktiven Möglichkeiten einer Bebauung
  • Wann ist ein Gutachten eines Sachverständigen gem. § 33 Abs. 7 StROG einzuholen?
  • Nichtigerklärung
Mag. Fabian WINDHAGER


15.20 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
 
15.40 Uhr: Kaffeepause
 
 
16.00 Uhr: Rahmenbedingungen für das Bauen im Freiland aus der Sicht des Baurechtes

  • Rechtmäßiger Bestand gem. § 40 Stmk. BauG
  • Was gilt als Umbau / Zubau?
  • Änderung des Verwendungszweckes
  • Was bedeutet unmittelbarer Anschluss an bestehende Gebäude?
  • Verfahrensrechtliche Fragen
Mag. Andrea TESCHINEGG / Mag. Mario WALCHER, LL.M.

 
16.40 Uhr:

Fallbeispiele aus der Praxis

Mag. Andrea TESCHINEGG / Mag. Mario WALCHER, LL.M.

17.20 Uhr: 

Strafrechtliche Konsequenzen / Judikatur

Dr. Gerald RUHRI

17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
 
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle Ziviltechniker:innen, planenden Baumeister:innen und Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentant:innen von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

Mag. Christine SCHWABERGER, Ingenieurkonsulentin für Geographie, Klima- und Energieraumplanung, Graz

HR Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz

RA Dr. Gerald RUHRI, Ruhri & Partner Rechtsanwälte, Graz

Mag. Fabian WINDHAGER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Moderation

Mag. Christine SCHWABERGER, Ingenieurkonsulentin für Geographie, Klima- und Energieraumplanung, Graz

HR Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2026:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2026 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Bewirtung in der Kaffeepause
  • Erfrischungsgetränke
  • Im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Schonung von Umwelt und Ressourcen werden die Vortragsunterlagen ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Sie erhalten vor dem Seminar einen Link zum Download der Seminarunterlagen.

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz

in Kooperation mit

Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz

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Termin:

Dienstag, 27. Jänner 2026
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

280,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Mittwoch, 14. Jänner 2026

Ansprechpartner

DI Barbara Färber-Hallama
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: barbara.faerber-hallama@zt-forum.at

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