© A13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz |
§ 33 des Steiermärkische Raumordnungsgesetzes (StROG) regelt, innerhalb welcher Grenzen Bauführungen im Freiland verwirklicht werden dürfen. Abgesehen von erforderlichen und betriebstypischen Bauten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft sind unter bestimmten Voraussetzungen Zu- / Umbauten und Nutzungsänderungen bei bestehenden Bauwerken sowie Ersatzbauten zulässig. In § 40 des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG) iVm der Judikatur des VwGH werden die Voraussetzungen für die Rechtsvermutung einer Konsensgemäßheit des Altbestandes näher definiert, wenn für eine baubewilligungspflichtige bauliche Anlage keine Baubewilligung nachgewiesen werden kann.
Wie restriktiv ist eine Bebauung im Freiland zu betrachten, wo liegen die Grenzen? Nicht nur der Schutz vor Naturgefahren wird durch Bodenverbrauch und Zersiedelung erschwert, auch unsere Existenzgrundlagen, wie fruchtbare Ackerböden und biodiverse, zusammenhängende Landschaften, werden durch eine zunehmende Verbauung von Flächen täglich weniger.
In diesem Seminar werden Fallbeispiele aus der Praxis präsentiert und diskutiert, ob die bestehenden Freilandregelungen ausreichend zur Erhaltung des ländlichen Raumes und nutzbarer Grünflächen beitragen. Neben rechtlichen Aspekten aus der Sicht der Raumplanung sowie des Baurechtes werden auch gestalterische sowie wirtschaftliche Aspekte behandelt.
Dieses Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.
Dienstag, 27. Jänner 2026
| 13.45 Uhr: | Registrierung der Teilnehmer:innen |
| 14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung Mag. Andrea TESCHINEGG / Mag. Christine SCHWABERGER |
| 14.10 Uhr: | Wo liegen die Grenzen des Bauens im Freiland? Mag. Christine SCHWABERGER |
| 14.40 Uhr: | Rahmenbedingungen für das Bauen im Freiland aus der Sicht der Raumplanung
Mag. Fabian WINDHAGER
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| 15.20 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 15.40 Uhr: | Kaffeepause |
| 16.00 Uhr: | Rahmenbedingungen für das Bauen im Freiland aus der Sicht des Baurechtes
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| 16.40 Uhr: |
Fallbeispiele aus der Praxis Mag. Andrea TESCHINEGG / Mag. Mario WALCHER, LL.M. |
| 17.20 Uhr: |
Strafrechtliche Konsequenzen / Judikatur Dr. Gerald RUHRI |
| 17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle Ziviltechniker:innen, planenden Baumeister:innen und Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentant:innen von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
Mag. Christine SCHWABERGER, Ingenieurkonsulentin für Geographie, Klima- und Energieraumplanung, Graz
HR Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz
RA Dr. Gerald RUHRI, Ruhri & Partner Rechtsanwälte, Graz
Mag. Fabian WINDHAGER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Mag. Christine SCHWABERGER, Ingenieurkonsulentin für Geographie, Klima- und Energieraumplanung, Graz
HR Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2026:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2026 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz
in Kooperation mit
Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz
Dienstag, 27. Jänner 2026
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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280,00 |
Anmeldeschluss:
Mittwoch, 14. Jänner 2026
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