Fürstenfeld / Foto Stadtgemeinde |
§ 43 des Steiermärkischen Baugesetzes fordert nicht nur, dass Bauwerke so geplant und ausgeführt sind, dass sie gebrauchstauglich sind und alle bautechnischen Anforderungen entsprechend dem Stand der Technik erfüllen. Überdies fordert
§ 43 Abs. 4 leg.cit., dass das Bauwerk in seiner gestalterischen Bedeutung dem Straßen-, Orts- und Landschaftsbild gerecht wird, wobei auf Denkmäler und hervorragende Naturgebilde Rücksicht zu nehmen ist.
Der Schutz des Ortsbildes umfasst nicht nur bauliche Anlagen, sondern auch öffentliche Flächen, wie Grünanlagen. Gewachsene Bauformen sind zu respektieren, Neues muss sich durch entsprechende baukünstlerische Qualität in das bestehende Ensemble einfügen. Ob dieses Einfügungsgebot erfüllt wird, beurteilen in der Praxis nach dem Steiermärkischen Ortsbildgesetz (OBG) bestellte Ortsbildsachverständige für Schutzgebiete in 63 steirischen Gemeinden. In den meisten Schutzgebieten wurden zudem Ortsbildkonzepte als Verordnungen erlassen, welche mehr Rechtssicherheit für geplante Bauvorhaben bieten.
Dieses Seminar behandelt daher insbesondere als Themen:
Dieses Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.
Dienstag, 23. Februar 2027
| 13.45 Uhr: | Registrierung der Teilnehmer:innen |
| 14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung |
| 14.10 Uhr: | Grundlagen für die Sachverständigentätigkeit
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| 14.50 Uhr |
Beurteilungskriterien aus der Sicht des Ortsbildschutzes
Mag. Gertraud STREMPFL-LEDL
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| 15.20 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 15.40 Uhr: | Kaffeepause |
| 16.00 Uhr: | Kriterien und Methoden zur Wahrnehmung und Wirkung von Landschaftsbildern - Leitfaden zur landschaftsästhetischen Aufnahme und Analyse - eine Grundlage zur Bewertung stadtnaher und ländlicher Räume em. Univ.-Prof. Dr. Erwin FROHMANN |
| 16.40 Uhr |
Die Erfüllung der Anforderungen des §43 Abs 4 Stmk. BauG
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| 17.20. Uhr |
Baufreiheit und Erhaltung des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes |
| 17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle Ziviltechniker:innen, planenden Baumeister:innen und Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentant:innen von Gemeinden, Projektentwickler:innen und Bauträger:innen und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
em. Univ.Prof. Dr. Erwin FROHMANN, Institut für Landschaftsarchitektur der BOKU Wien, Atelier Raum und Mensch, Graz
RA Mag. Dr. Thomas NEGER, Partner der Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH, Graz
DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des Ausschusses für Raumordnung und Baukultur für die Steiermark der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten, Fürstenfeld
Mag.phil. Gertraud STREMPFL-LEDL, UNESCO-Welterbekoordinatiorin der Stadt Graz, GF des Internationalen Städteforum (ISG), Graz
DI Eva BEYER, A 15 - Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Anna TROST, A 15 - Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 290,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 232,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 145,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2027:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2027 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Dienstag, 23. Februar 2027
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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290,00 |
Anmeldeschluss:
Dienstag, 09. Februar 2027
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