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![]() © A13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz |
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz bietet eine Reihe von Möglichkeiten, Bauführungen im Freiland zu verwirklichen. Diese können beispielsweise im Rahmen von Sondernutzungen, wie Erholungsgebiete, Sportanlagen aller Art, Energieversorgungsanlagen (Photovoltaik, Hackschnitzellager, Kleinwindkrafträder etc.), Abfallbehandlungsanlagen / Lager für Abfälle oder Hochwasserrückhalteanlagen, erfolgen.
Abgesehen von erforderlichen und betriebstypischen Bauten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft sind unter bestimmten Voraussetzungen Zu- / Umbauten und Nutzungsänderungen bei bestehenden Bauwerken sowie Ersatzbauten zulässig.
In diesem Seminar werden Fallbeispiele aus der Praxis präsentiert und diskutiert, ob diese Freilandregelungen zur Erhaltung des ländlichen Raumes beitragen. Neben rechtlichen Aspekten aus der Sicht der Raumplanung sowie des Baurechtes werden auch gestalterische sowie wirtschaftliche Aspekte behandelt.
Dieses Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.
Donnerstag, 22. März 2018
13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Begrüßung Mag. Andrea TESCHINEGG / DI Klaus RICHTER |
14.10 Uhr: | Rahmenbedingungen für das Bauen im Freiland aus der Sicht der Raumplanung
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14.40 Uhr: | Fachliche Aspekte zu Freihaltegebieten, Sondernutzungen und Auffüllungsgebieten
DI Michael REDIK / DI Max PUMPERNIG
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15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
16.00 Uhr: | Kaffeepause |
16.20 Uhr: | Rahmenbedingungen für das Bauen im Freiland aus der Sicht des Baurechtes
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16.50 Uhr: | Gestaltungsaspekte für Bauführungen im Freiland
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17.20 Uhr: | Wirtschaftliche Aspekte - Folgekosten vom Bauen im Freiland?
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17.50 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
HR Dr. Liliane PISTOTNIG, bis 06 / 2022 A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Maximilian PUMPERNIG, Ing. Kons. f. Raumplanung und Raumordnung, GF der Pumpernig und Partner ZT GmbH, Graz
DI Marion SCHUBERT, A15 - Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Dr. Erich DALLHAMMER, GF ÖIR GmbH - Österreichisches Institut für Raumplanung, Wien
DI Michael REDIK, A 13 – Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des Ausschusses für Baukultur und Raumordnung der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark, Fürstenfeld
Teilnahmegebühr: EUR 240,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 192,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 120,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2018:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2018 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 60,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 120,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 240,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
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Teilnahmegebühr Beamte der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Seminar ist für höchstens 25 Bedienstete des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 geregelt.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen bzw. Mehrfachnennungen von einzelnen Dienststellen nicht berücksichtigt werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz
in Kooperation mit
Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz
Donnerstag, 22. März 2018
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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240,00 |
Anmeldeschluss:
Donnerstag, 08. März 2018
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