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Seit dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 1974 bis zur jüngsten Novelle des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, welche mit 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist, haben sich die Anforderungen an die Raumplanung stark geändert - daher sind auch unter Bedachtnahme auf überörtliche Planungen langfristige Entwicklungsziele jeder Gemeinde im örtlichen Entwicklungskonzept festzulegen sowie Änderungen von Flächenwidmungsplänen gesetzlich vorgeschrieben (Revisionsverpflichtung).
Im Rahmen dieses Webinares werden folgende Themen / Fragestellungen behandelt:
Dienstag, 2. März 2021
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung Mag. Andrea TESCHINEGG / DI Klaus RICHTER |
14.10 Uhr: |
45 Jahre Raumplanung - wohin geht die Entwicklung in der Steiermark? DI Michael REDIK
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14.40 Uhr: |
Fachliche Herausforderungen bei der Erstellung und Änderung der Raumplanungsinstrumente |
15.10 Uhr: |
Rechtliche Anforderungen an Um- / Rückwidmungen Univ.-Prof. DI Dr.techn. Arthur KANONIER |
15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
16.00 Uhr: | Pause |
16.20 Uhr: |
Anfechtung von Um- / Rückwidmungen - Haftung für fehlerhafte Widmungen RA Mag. Mario WALCHER, LL.M. |
17.00 Uhr: |
Wünsche der Gemeinden und ihre Umsetzbarkeit - Prüfkriterien der Aufsichtsbehörde HR Dr. Liliane PISTOTNIG |
17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Webinars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Webinar zu besuchen.
HR Dr. Liliane PISTOTNIG, bis 06 / 2022 A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Univ.-Prof. DI Dr.techn. Arthur KANONIER, Forschungsbereich Bodenpolitik und Bodenmanagement, Institut für Raumplanung der Technischen Universität Wien
DI Michael REDIK, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Gerhard VITTINGHOFF, MRTPI, Ing. Kons. f. Raumplanung und Raumordnung, Graz
RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg - Strauss - Buchbauer Rechtsanwälte, Graz
DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des Ausschusses für Baukultur und Raumordnung der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark, Fürstenfeld
Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 240,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 192,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 120,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie die Rechnung, welche als Bestätigung Ihrer Anmeldung gilt, sowie den Zugangslink zum Besuch des Webinares.
Bei einer Anmeldung von mehreren TeilnehmerInnen einer Institution bzw. eines Büros ist es erforderlich, dass im Zuge der Buchung für jede Person eine eigene (persönliche) E-Mail-Adresse angegeben wird.
Für die Teilnahme am Webinar muss keine Software, App oder Plug-In installiert werden. Die TeilnehmerInnen benötigen somit nur ein Endgerät ihrer Wahl (PC, Laptop, Tablet, Smartphone) mit einem bereits installierten Browser und einen Internetzugang.
BONUSAKTION 2021:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2021 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 60,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 120,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 240,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
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Teilnahmegebühr Beamte der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Webinar ist für höchstens 25 Bedienstete des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 geregelt.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz
in Kooperation mit
Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz
Dienstag, 02. März 2021
14.00 - 18.00 Uhr
Ihr PC / Tablet / Smartphone
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240,00 |
Anmeldeschluss:
Dienstag, 23. Februar 2021
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