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Gemeinden haben zur Umsetzung der im Flächenwidmungsplan festgelegten Bebauungsplanzonierung auf Antrag des Bauwerbers Bebauungspläne zu erstellen. Das Verfahren ist unverzüglich einzuleiten und nach spätestens 18 Monaten abzuschließen. Baubewilligungen nach dem Steiermärkischen Baugesetz dürfen erst nach Vorliegen eines rechtswirksamen Babauungsplanes erteilt werden. Doch wie ist die Rechtslage, wenn kein Bebauungsplan erstellt wird und dies einem effektiven Bauverbot für den Bauwerber gleichkommt? Die langjährige Nichterlassung eines Bebauungsplanes stellt in Bezug auf einzelne Grundstücke eine unzulässige Eigentumsbeschränkung dar, wie der VfGH erst kürzlich in einem Erkenntnis (V 249 / 2021 vom
3. März 2022) entschieden hat.
Welche Festlegungen hinsichtlich Lage, Größe, Höhe, Gestaltung und Funktion sind im Zuge der nächsten Revision oder Änderung des Flächenwidmungsplanes zu treffen? Dürfen bauliche Anlagen, die sich in die umgebende Bebauung einfügen, der Ensemblekomplettierung dienen und im Einklang mit den in der Bebauungsplanung verfolgten Zielsetzungen stehen, schon vor dem Vorliegen eines rechtswirksamen Bebauungsplanes baurechtlich bewilligt werden?
Im Rahmen dieses Seminares werden folgende Themen / Fragestellungen behandelt:
Überdies sollen die Ebenen Bebauungsplan, räumliches Leitbild und Festlegungen gem. §26 Abs. 2 StROG beleuchtet werden.
Mittwoch, 28. September 2022
14.00 Uhr |
Begrüßung / Einleitung |
14.10 Uhr |
Was kann ein Bebauungsplan, was muss er leisten? - Mindeststandards versus fakultativem Inhalt |
15.00 Uhr |
Rechtliche Maximalinhalte - was lässt sich über Bebauungspläne regeln, wo liegen die Grenzen? |
15.40 Uhr |
Offene Fragen / Diskussion |
16.00 Uhr |
Kaffeepause |
16.20 Uhr |
Welches kreative Potential hat ein Bebauungsplan als städtebauliche Rahmensetzung? |
16.50 Uhr |
Die Umsetzung in der Praxis aus der Sicht des Bau-Sachverständigen |
17.20 Uhr |
Wo liegen Problemfelder im Zuge der Due Diligence-Prüfung aus der Sicht des Projektentwicklers? |
17.40 Uhr |
Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr | Ende des Seminares |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
DI Theresia HEIGL-TöTSCH, Architektin, Heigl Consulting ZT GmbH, Graz
DI Bernhard INNINGER, Leiter des Stadtplanungsamtes des Magistrates Graz
DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld
DI Friedrich TOTH, Verwaltung und Liegenschaften der Wirtschaftskammer Steiermark, Graz
DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld
Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 260,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 208,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 130,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2022:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2022 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Webinare / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
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Teilnahmegebühr MitarbeiterInnen der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Hybrid-Seminar ist für höchstens 25 MitarbeiterInnen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 geregelt.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz
Amt der Stmk. Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz
Mittwoch, 28. September 2022
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
oder
Ihr PC / Tablet / Smartphone
260,00 |
Anmeldeschluss:
Freitag, 16. September 2022
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