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Mit der Grundbuchs-Novelle 2007 wurde das vereinfachte Verfahren für die Verbücherung von Straßen, Wege-, Eisenbahn- und Wasserbauanlagen neu geregelt. Auch Änderungen im Liegenschaftsteilungsgesetz und im Vermessungsgesetz verfolgen das Anliegen der Beschleunigung der Überführung in öffentliches Gut durch entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse oder eine Verordnung.
In der Praxis gibt es immer wieder Anlassfälle, wie Wohngebiete mit einer Zufahrtstraße im Privateigentum der Gemeinde, für welche in den Kaufverträgen Servitute vereinbart, aber diese Wegerechte nicht auch im Grundbuch intabuliert werden. Sind diese Straßen daher öffentliche Interessentenwege, öffentliche Straßen im Sinne des Straßenerhaltungsgesetzes und somit öffentliches Gut der Gemeinde oder Privatstraßen im Eigentum der Gemeinde? Dieses Unterlassen der Intabulierung birgt große Risiken für die Rechtssicherheit in der Zukunft - wer hat ein Zufahrtsrecht, wer muss die Instandhaltung des Weges leisten?
Im Rahmen dieses Seminares soll daher der Verfahrensablauf anhand von Fallbeispielen dargestellt werden, um eigentumsrechtliche Konflikte in der Praxis hintanzuhalten.
Donnerstag, 3. Oktober 2024
| 13.45 Uhr: | Registrierung der Teilnehmer:innen |
| 14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung in die Thematik DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER |
| 14.15 Uhr: | Das Landesstraßenverwaltungsgesetz und seine Anwendung in der Praxis
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| 15.00 Uhr: | Kann eine Privatstraße "automatisch" zu einer öffentlichen Straße mutieren?
RA Mag. Mario WALCHER
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| 15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 16.00 Uhr: | Kaffeepause |
| 16.15 Uhr: | Das öffentliche unbewegliche Gemeindevermögen und seine Verbücherung im Grundbuch - Anforderungen aus der Sicht des Gerichtes
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| 17.00 Uhr: | Straßen, Wege und Grundstücksteilung - Fallbeispiele aus der Praxis
DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER
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| 17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle Ziviltechniker:innen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen des Landes Steiermark, der Bezirksverwaltungsbehörden, von Gemeinden, Gerichten, Verbänden und Genossenschaften sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER, Ing. Kons. f. Vermessungswesen, INNOGEO ZT GmbH, Vorsitzender des Ausschusses Digitalisierung der ZT-Kammer für Steiermark / Kärnten, Mitglied der E-Government Expert Groups der WKO, Präsident der AGEO, Graz
RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz
Mag. Christopher GRUNERT, MSc, A 16 - Verkehr und Landeshochbau / Leiter des Referates Infrastruktur - Recht des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Regierungsrat Anton JAUK, Tätigkeit als Diplomrechtspfleger am Bezirksgericht Graz-West, Experte für Zivilprozess-, Exekutions-, Insolvenz- und Grundbuchsachen, Autor zahlreicher Publikationen, wie "Das Grundbuch in der Praxis - Das ABC der Grundbuchseintragungen" / Verlag LexisNexis ORAC, 2023
Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2024:
Bei Buchung mehrerer (Hybrid)-Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2024 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle (Hybrid)-Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Hybrid-Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
Donnerstag, 03. Oktober 2024
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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280,00 |
Anmeldeschluss:
Donnerstag, 19. September 2024
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