Das Räumliche Leitbild der Zukunft
‑ Grenzen und Chancen

Ziel

§ 22 Abs. 7 des Steiermärkischen ROG regelt, dass jede Gemeinde für das gesamte Gemeindegebiet oder auch nur für Teile desselben ein Räumliches Leitbild als Teil des Örtlichen Entwicklungskonzeptes erlassen kann, in dem für alle Nutzungsarten gem. § 26 Abs. 1 Stmk. ROG (Bauland, Verkehrsflächen und Freiland) insbesondere der Gebietscharakter sowie Grundsätze zur Bebauungsweise, zum Erschließungssystem und zur Freiraumgestaltung festzulegen sind.
Im ÖEK einer Gemeinde werden bereits beschlossene Entwicklungsziele kritisch analysiert, Entwicklungsvarianten und Chancen geprüft, um daraus raumrelevante Strategien, Ziele und Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde abzuleiten und festzulegen. 

Gemäß § 3 Abs. 1 leg.cit. sind die Qualität der natürlichen Lebensgrundlagen durch eine sparsame Verwendung der Ressourcen Boden, Wasser und Luft zu erhalten. Die Nutzung von Grundflächen hat unter Beachtung eines sparsamen Flächenverbrauches, einer wirtschaftlichen Aufschließung sowie weitgehender Vermeidung gegenseitiger nachteiliger Beeinträchtigungen zu erfolgen. Zur Vermeidung einer Zersiedelung der Landschaft sowie Stärkung bestehender Siedlungsstrukturen ist die Entwicklung von innen nach außen vorzunehmen. Somit sind Nutzungsdurchmischung, Klimaresilienz, Verkehrsminimierung, Erhaltung von Grünflächen sowie Innen- statt Außenentwicklung wesentliche Kriterien für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung. 

Ziel dieses Seminares ist es daher, die einzelnen Ebenen – von den Zielsetzungen des ÖEK über den Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan bis zum Baubewilligungsverfahren (§ 43 Abs. 4 Stmk. BauG) – zu beleuchten und darzulegen, welche Festlegungen in einem räumlichen Leitbild getroffen werden können.

  • Wie tief muss die Grundlagenforschung / Bestandsaufnahme gehen?
  • Was soll im Räumlichen Leitbild festgelegt werden, was nicht?
  • Umsetzung in der Praxis – Fallbeispiele aus steirischen Gemeinden

Programm

Mittwoch, 16. Oktober 2024

13.45 Uhr:    Registrierung der Teilnehmer:innen
 
14.00 Uhr: Begrüßung / Einleitung

Mag. Andrea TESCHINEGG / DI Klaus RICHTER
 
14.10 Uhr: Das Räumliche Leitbild im Kontext mit den Planungsinstrumenten des Steiermärkischen ROG

Mag. Andrea TESCHINEGG

14.50 Uhr:

Welche Inhalte und Formulierungen kann / darf ein Räumliches Leitbild treffen,
um baurechtlich vollziehbar zu sein?
- Judikatur des Landesverwaltungsgerichtes und Fallbeispiele

Dr. Thomas NEGER 

15.30 Uhr: Offene Fragen / Diskussion 
 
15.50 Uhr:

Kaffeepause 

16.10 Uhr: Grundsätze zum Räumlichen Leitbild aus der Sicht des Landes Steiermark

Mag. Emilia MOSHAMMER / DI Thomas STROMMER / DI Anna TROST
 
16.50 Uhr:

Fallbeispiele zur Umsetzung in der Praxis

- Das Räumliche Leitbild der Stadtgemeinde Hartberg

DI Manfried SCHULLER / DI Josef KRÖPFL / DI Klaus RICHTER

- Das Räumliche Leitbild der Gemeinde Wundschuh

Bürgermeisterin Barbara WALCH / Mag. Christoph PFEIFER

17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion 
 
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle Ziviltechniker:innen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

Mag. Emilia MOSHAMMER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

RA Mag. Dr. Thomas NEGER, Partner der Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH, Graz

DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des Ausschusses für Raumordnung und Baukultur für die Steiermark der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten, Fürstenfeld

DI Manfried SCHULLER, Leiter des Stadtbauamtes Hartberg

DI Thomas STROMMER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

HR Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

DI Josef KRÖPFL, Stadtbauamt Hartberg

Mag. Christoph PFEIFER, Malek Herbst Architekten ZT GmbH, Graz / Wien

DI Anna TROST, A 15 - Energie, Wohnbau, Technik / Referat Bautechnik und Gestaltung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Barbara WALCH, Bürgermeisterin der Gemeinde Wundschuh

Moderation

DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des Ausschusses für Raumordnung und Baukultur für die Steiermark der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten, Fürstenfeld

HR Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2024:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2024 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

__________________________________________________________________________________________________

Teilnahmegebühr Mitarbeiter:innen der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Seminar ist für höchstens 25 Mitarbeiter:innen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 geregelt.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen bzw. Mehrfachnennungen von einzelnen Dienststellen nicht berücksichtigt werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Bewirtung in der Kaffeepause
  • Im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Schonung von Umwelt und Ressourcen werden die Vortragsunterlagen ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Sie erhalten vor Seminarbeginn einen Link zum Download der Seminarunterlagen.

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz

in Kooperation mit

Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz

Kooperationspartner

nach oben

Termin:

Mittwoch, 16. Oktober 2024
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

280,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Mittwoch, 02. Oktober 2024

Fehlt etwas?

Wenn Sie Ideen oder Wünsche für neue Veranstaltungen haben...