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§ 22 Abs. 7 des Steiermärkischen ROG regelt, dass jede Gemeinde für das gesamte Gemeindegebiet oder auch nur für Teile desselben ein Räumliches Leitbild als Teil des Örtlichen Entwicklungskonzeptes erlassen kann, in dem für alle Nutzungsarten gem. § 26 Abs. 1 Stmk. ROG (Bauland, Verkehrsflächen und Freiland) insbesondere der Gebietscharakter sowie Grundsätze zur Bebauungsweise, zum Erschließungssystem und zur Freiraumgestaltung festzulegen sind.
Im ÖEK einer Gemeinde werden bereits beschlossene Entwicklungsziele kritisch analysiert, Entwicklungsvarianten und Chancen geprüft, um daraus raumrelevante Strategien, Ziele und Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde abzuleiten und festzulegen.
Gemäß § 3 Abs. 1 leg.cit. sind die Qualität der natürlichen Lebensgrundlagen durch eine sparsame Verwendung der Ressourcen Boden, Wasser und Luft zu erhalten. Die Nutzung von Grundflächen hat unter Beachtung eines sparsamen Flächenverbrauches, einer wirtschaftlichen Aufschließung sowie weitgehender Vermeidung gegenseitiger nachteiliger Beeinträchtigungen zu erfolgen. Zur Vermeidung einer Zersiedelung der Landschaft sowie Stärkung bestehender Siedlungsstrukturen ist die Entwicklung von innen nach außen vorzunehmen. Somit sind Nutzungsdurchmischung, Klimaresilienz, Verkehrsminimierung, Erhaltung von Grünflächen sowie Innen- statt Außenentwicklung wesentliche Kriterien für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung.
Ziel dieses Seminares ist es daher, die einzelnen Ebenen – von den Zielsetzungen des ÖEK über den Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan bis zum Baubewilligungsverfahren (§ 43 Abs. 4 Stmk. BauG) – zu beleuchten und darzulegen, welche Festlegungen in einem räumlichen Leitbild getroffen werden können.
Mittwoch, 16. Oktober 2024
| 13.45 Uhr: | Registrierung der Teilnehmer:innen |
| 14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung Mag. Andrea TESCHINEGG / DI Klaus RICHTER |
| 14.10 Uhr: | Das Räumliche Leitbild im Kontext mit den Planungsinstrumenten des Steiermärkischen ROG Mag. Andrea TESCHINEGG |
| 14.50 Uhr: |
Welche Inhalte und Formulierungen kann / darf ein Räumliches Leitbild treffen, |
| 15.30 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 15.50 Uhr: |
Kaffeepause |
| 16.10 Uhr: | Grundsätze zum Räumlichen Leitbild aus der Sicht des Landes Steiermark Mag. Emilia MOSHAMMER / DI Thomas STROMMER / DI Anna TROST |
| 16.50 Uhr: |
Fallbeispiele zur Umsetzung in der Praxis |
| 17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
| 18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle Ziviltechniker:innen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
Mag. Emilia MOSHAMMER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
RA Mag. Dr. Thomas NEGER, Partner der Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH, Graz
DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des Ausschusses für Raumordnung und Baukultur für die Steiermark der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten, Fürstenfeld
DI Manfried SCHULLER, Leiter des Stadtbauamtes Hartberg
DI Thomas STROMMER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
HR Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Josef KRÖPFL, Stadtbauamt Hartberg
Mag. Christoph PFEIFER, Malek Herbst Architekten ZT GmbH, Graz / Wien
DI Anna TROST, A 15 - Energie, Wohnbau, Technik / Referat Bautechnik und Gestaltung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Barbara WALCH, Bürgermeisterin der Gemeinde Wundschuh
DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des Ausschusses für Raumordnung und Baukultur für die Steiermark der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten, Fürstenfeld
HR Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2024:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2024 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
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Teilnahmegebühr Mitarbeiter:innen der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Seminar ist für höchstens 25 Mitarbeiter:innen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 geregelt.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen bzw. Mehrfachnennungen von einzelnen Dienststellen nicht berücksichtigt werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz
in Kooperation mit
Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz
Mittwoch, 16. Oktober 2024
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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280,00 |
Anmeldeschluss:
Mittwoch, 02. Oktober 2024
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