Die Abklärung der vertraglich geschuldeten Leistung ist vor allem bei Konflikten ein wesentlicher Bestandteil zur Gestaltung eines Projektes.
Eine rechtzeitige und nachvollziehbare Erfassung und Abgrenzung von Leistungsänderungen hilft Konflikte zu vermeiden und trägt damit aktiv zu einem Projekterfolg bei allen Beteiligten bei.
Ziel des Seminars ist die Vermittlung von Kenntnissen über den Umgang mit Leistungsänderungen und deren präziser Abgrenzung zu vertraglich geschuldeter Leistung.
Dazu ist zunächst die Kenntnis der vertraglich geschuldeten Leistung und die Vollständigkeit deren Erbringung erforderlich. Nur mit dieser Kenntnis kann die eigene, vertraglich geschuldete Leistung von Mehrfacherbringungen und Leistungsänderungen abgegrenzt werden.
Insbesondere soll der Unterschied zwischen vermeintlichen Leistungsänderungen zu, auf Basis der Vertragsgrundlage, unvollständig erbrachten Planungsleistungen samt den zugehörigen Haftungsrisiken erörtert werden.
Durch den nachvollziehbaren Aufbau einer Änderungsevidenz sollen Leistungsänderungen bei Erkennen erfasst werden und nach schrittweiser Prüfung und Freigabe auch umgesetzt werden können.
Dabei ist die rechtzeitige Erfassung der möglichen Auswirkungen von Leistungsänderungen hinsichtlich Qualität, Termine und Kosten ein wesentliches Entscheidungskriterium für den Auftraggeber.
Die rechtzeitige Abgrenzung, Erfassung und Freigabe von Leistungsänderungen ermöglichen auch eine rechtzeitige und entsprechende Berücksichtigung in den Honoraren der Konsulent:innen.
Im Seminar soll daher nicht nur die korrekte Handhabung von Leistungsänderungen vermittelt werden, sondern auch eine plausible Darstellung der Auswirkungen von Leistungsänderungen auf die Planungsleistungen als Grundlage einer angemessenen Honorierung.
Mittwoch, 5. Juni 2024
TAGESABLAUF:
ab 13.45 Uhr: | Registrierung der Teilnehmer:innen |
14.00 Uhr: | Beginn des Seminars |
15.55 Uhr: | Kaffeepause |
16.10 Uhr: | Fortsetzung des Seminars |
ca. 18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
PROGRAMMINHALTE:
Im Seminar werden zunächst die Unterschiede zwischen vertragskonformer Planungsverdichtung als geschuldete Planungsleistung zu Leistungsänderungen aus der Sphäre des Auftraggebers / der Auftraggeberin und Leistungsabweichungen aus der Sphäre von Auftragnehmer:innen erklärt.
Aus rechtlicher Sicht wird der vertragliche Leistungsumfang von bestellten Leistungen im Gegensatz zu vertraglich nicht bestellten Leistungen erörtert.
Daraus abgeleitet werden die Konsequenzen der vertraglichen Bringschuld, der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers / der Auftraggeberin, dem Anspruch auf angemessenes Honorar und Haftungsfragen geklärt.
Anhand von Beispielen wird die Entstehung von Konflikten im Zusammenhang von Leistungsänderungen erörtert.
Die dargelegten Beispiele und Methoden zielen hauptsächlich auf den Einsatz im Bereich des Hochbaus, und dort im Bereich von Umbau- und Sanierungsprojekten ab, sind vergleichsweise aber auch in allen anderen Projekten mit Erfordernissen einer Projektsteuerung anwendbar.
Darauf aufbauend wird ein Konzept zur Erfassung, Freigabe und Dokumentation von Leistungsänderungen vorgestellt, das den schrittweisen Entstehungsprozess samt Auswirkungen auf die Kostenprognosen und Terminprognosen des Projektes dokumentiert.
Die Leistungsänderungen werden samt den zugehörigen Kostenprognosen und deren Bandbreiten in die Kostenprognosen des Projektes eingebunden.
Vor allem das Erfordernis eines allfälligen zusätzlichen Budgetabdeckung wird ausdrücklich behandelt.
In Abgrenzung zu Leistungsänderungen werden die Risiken vom Planungsleistungen insbesondere in Hinblick auf zu oberflächlich ausgeführte Kostenprognosen, vor allem im Zuge des Vorentwurfs und des Entwurfs erörtert.
Konkret wird eine Projektsituation mit einerseits zu oberflächlichen Kostenprognosen im Vorentwurf und Entwurf und andererseits mit umfassenden Leistungsänderungen des Auftraggebers / der Auftraggeberin erörtert, der letztendlich zu wesentlichen Mehrfachbearbeitungen, aber auch zu einer Klagsandrohung des Auftraggebers / der Auftraggeberin gegen den / die Ziviltechniker:in geführt hat.
Zielgruppe sind Ziviltechniker:innen aus dem Bereich des Hochbaus sowie alle an der Thematik Interessierten. Insbesondere werden Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der Projektsteuerung und der begleitenden Kontrolle von Hochbauprojekten angesprochen.
DI Berndt SIMLINGER, Architekt und Gerichts-Sachverständiger, Wien
Mag. Simon TUCEK, Rechtsanwalt der Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte GmbH, Graz / Wien
Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20% MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MWSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2024:
Bei Buchung mehrerer (Hybrid)-Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2024 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 245,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle (Hybrid)-Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Mittwoch, 05. Juni 2024
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
280,00 |
Anmeldeschluss:
Mittwoch, 22. Mai 2024
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